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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, also der Fassung gemäss neuem Antrag des Bundesrates und Beschluss des Ständerates zuzustimmen.

Es ist bereits eingehend diskutiert worden: Es gibt an sich keine stichhaltigen Gründe, die gegen, aber wesentliche Gründe, die für den Beizug einer Vertrauensperson sprechen. Das Jugendstrafrecht bezweckt ja, fehlbare Jugendliche wieder auf den richtigen Weg zu bringen. Diesem Zweck dient auch das Jugendstrafverfahren. Daraus ergibt sich auch die Forderung, dass das Verfahren Jugendliche so wenig wie möglich belasten soll, weil Schutz und Erziehung wegleitend sein sollen. Die Vertrauenspersonen sind eine moralische Stütze für beschuldigte Jugendliche. Sie helfen, das Ziel zu erreichen, möglichst wenig zu belasten und trotzdem zu einem Ergebnis zu kommen. Sie verzögern das Verfahren nicht, sie haben keine Rechte ausser dem Anwesenheitsrecht. Zwar ist die Beschwerde gegen die Abweisung einer Vertrauensperson zulässig, diese hat aber keine aufschiebende Wirkung. Damit sind alle negativen Punkte, die bereits vielfach vorgebracht wurden, widerlegt. [PAGE 66]

Ich möchte Sie bitten, der Fassung des Bundesrates bzw. dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.