Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-07
Wortprotokoll
Unter dem Titel des Departementes für auswärtige Angelegenheiten finden Sie auf Ihrer Fahne keine Veränderungen gegenüber den uns vom Bundesrat vorgelegten Budgetzahlen. Wir beantragen Ihnen also, diesen Teil des Budgets so zu genehmigen. Erlauben Sie mir aber doch noch drei Bemerkungen, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Richtigstellung gewisser, in der Öffentlichkeit immer wieder verzerrt dargestellter Fakten:
1. Es ging uns darum zu eruieren, wie viel unser Land gesamthaft für die internationale Entwicklungszusammenarbeit ausgibt. Wir werden in diesem Punkt bekanntlich immer wieder gerügt, weil wir nicht auf die von der OECD empfohlenen 0,4 Prozent des Gesamtetats kommen. Momentan liegen wir, glaube ich, bei etwa 0,3 Prozent. Ich meinerseits kann Ihnen nach Abklärung der Fakten versichern, dass sich unser Land kein schlechtes Gewissen zu machen braucht. Entscheidend ist nämlich die Berechnungsmethode. Diese ist international stark umstritten, obwohl an sich die OECD dafür Kriterien aufgestellt hat. Wie diese Kriterien von den einzelnen Ländern aber umgesetzt werden, daran scheiden sich die Geister. Die Schweiz gehört zu den Puristen, andere Länder sind viel grosszügiger und weisen unter der Rubrik Entwicklungshilfe Zahlen aus, die kaum dorthin gehören. Bedenken Sie nur einmal Folgendes: Wenn wir sämtliche oder auch nur einen Teil der Ausgabenpositionen im Bereich Asylwesen der Entwicklungszusammenarbeit anrechnen würden, lägen auch wir weit über der international erwünschten Richtmarke.
2. Zur Kontrolle unserer Zahlungen und Kreditmittel in Krisengebieten oder in Ländern mit grassierender Korruption: Wir hatten einen aktuellen Fall, den Zusammenbruch einer Bank in Bosnien, in Sarajevo, aufgrund dessen auch 1,5 Millionen Franken an schweizerischen Entwicklungshilfegeldern als verloren zu betrachten sind. Wir konnten in der Kommission zur Kenntnis nehmen, dass die Problematik dieser Kontrolle voll erkannt ist, dass man jeglichen Risiken und Gefahren vorbeugt, dass es aber unmöglich ist, eine hundertprozentige Kontrolle zu gewährleisten.
3. Zur Ungereimtheit bei der Vergabe des Architekturauftrages zur Erweiterung unseres Botschaftsgebäudes in Peking, die indirekt auch mit dem Budget zu tun hat: Bei diesem Auftrag musste die Rekurskommission die Ausschreibung als unkorrekt verurteilen. Der Fall hat uns in der Kommission beschäftigt, gehört aber letztlich ins Eidgenössische Finanzdepartement, ins Bundesamt für Bauten und Logistik. Erlauben Sie mir aber dazu eine einzige abschliessende Bemerkung, Herr Bundesrat: Aus diesem Vorfall müssen die richtigen Konsequenzen gezogen werden. Ausschreibungen, auch für Bauten im Ausland, müssen den Submissionsvorschriften entsprechen. Es darf niemals auch nur ein leiser Verdacht aufkommen, dass hier etwa Vetternwirtschaft betrieben werden könnte. Ich glaube, Herr Bundesrat, mit dieser Bemerkung renne ich bei Ihnen offene Türen und Tore ein.