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Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Ich bin der festen Überzeugung, dass Volksinitiativen nur in Ausnahmefällen für ungültig erklärt und damit der Volksabstimmung entzogen werden dürfen. Im vorliegenden Fall aber bin ich der ebenso festen Überzeugung, dass die Initiative gegen den Bau von Minaretten das zwingende Völkerrecht verletzt.

Die Religionsfreiheit gehört nicht grundsätzlich zum sogenannten Jus cogens. Es ist durchaus zulässig, die Ausübung gewisser mit einer Religion zusammenhängender Aktivitäten zu verbieten, wenn sachliche Gründe vorliegen. Die Minarett-Initiative betrifft aber nicht einfach die freie Religionsausübung, sondern sie hat in allererster Linie diskriminierenden Charakter, und zwar in krasser Form. Die Initiative richtet sich ohne schützenswerten Grund gegen eine Glaubensgemeinschaft und verbietet dieser ohne sachlichen und zwingenden Grund die Ausübung ihrer Bräuche und Riten in einem ganz bestimmten Bereich.

Die Initiantinnen und Initianten begründen ihre Initiative damit, dass Minarette keine Bauten mit religiösem Charakter seien, sondern Symbole eines religiös-politischen Machtanspruchs. Damit wird letztlich allen Musliminnen und Muslimen der Schweiz ein subversiv-politischer Machtanspruch unterschoben. Es geht also bei dieser Initiative einzig und allein darum, Stimmung gegen eine Bevölkerungsgruppe - die Musliminnen und Muslime - zu machen. Ein solcher gezielter Angriff ohne sachlichen Grund wird von der betroffenen Minderheit als Verletzung der Menschenwürde verstanden, und das zu Recht.

Ich selbst stamme aus einer jüdischen Familie und bin daher von dieser Initiative nicht direkt betroffen. Ich bin aber als Vertreter einer Minderheit betroffen. Ich frage mich, und ich frage Sie, meine Damen und Herren von der SVP: Woran würde es uns erinnern, wenn die Initiative nicht den Bau von Minaretten, sondern den Bau von Synagogen verbieten würde? Das zwingende Völkerrecht betrifft nach herrschender Auffassung die Grundbestimmungen zwischenstaatlichen Verhaltens, die für das friedliche Zusammenleben der Menschheit oder für ein menschenwürdiges Dasein unabdingbar sind. Ich glaube, dass es auf der Hand liegt, dass eine diskriminierende, sachlich unbegründete, gegen die Menschenwürde verstossende Initiative diesen Kriterien nicht standhalten kann.

Deshalb ist diese Initiative für ungültig zu erklären.