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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-28

Wortprotokoll

Ich bin selbstverständlich auch für Eintreten. Dies ist eine gute Vorlage - es wird Zeit, dass wir hier etwas modernisieren. Allein die Problematik der Gebühren möchte ich in der Eintretensdebatte kurz aufgreifen. Das Konstrukt der Gebühren gibt dem Bundesrat eine Machtstellung: Durch die Regelung der Gebührenpflicht, in Bezug auf den Kreis der Betroffenen und die Höhe der Gebühren. In der Botschaft kann man nachlesen, dass der Bundesrat die Kantone einmal mehr dazu zu konsultieren hat. Allein aus diesem Konstrukt geht hervor, dass hier das Misstrauen der Gemeinden und der Städte hervorgerufen wird. Sie haben Bedenken; sie haben Angst, dass sie durch dieses Konstrukt für die Arbeit, die sie "an der Front" zu leisten haben, schlechter entschädigt und dass sie im Vergleich zum jetzigen Besitzstand schlechter gestellt sein werden.

Ich möchte Frau Bundesrätin Metzler fragen, was für Absichten der Bundesrat in Bezug auf die Höhe der Gebühren hegt. Ich möchte sie fragen, ob sie eine Versicherung abgeben kann, dass die Gemeinden und Städte für die Arbeit, die sie schlussendlich zu leisten haben, angemessen entschädigt werden und dass sie nicht nach dem Motto "Den letzten beissen die Hunde" leer ausgehen.

Das sind die Bedenken, die wohl in den Gemeindeverbänden, vor allem aber auch im Schweizerischen Städteverband geäussert worden sind. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, diese Bedenken zu zerstreuen. Ich bitte Sie auch, die Gemeinden und Städte nicht zu vergessen, wenn Sie die Kantone zur Frage der Gebühren konsultieren. Natürlich kann man - auch ich habe das in der Kommission zuerst erwogen - den Gemeinden über die Kantone hinweg einen Anteil zusichern. Aus Sicht des Ständerates, aus Gründen des Föderalismus und aus staatspolitischen Überlegungen ist das aber natürlich nicht möglich. Die Städte und Gemeinden müssen sich auf eine Zusicherung des Bundesrates verlassen können.