Lexipedia

preparatory:AB 94122

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-09

Wortprotokoll

Auf diese Frage habe ich zwei Antworten.

1. Die Unabhängigkeit und den Grad der Unabhängigkeit der Finma haben Sie beschlossen, das ist alles im Finma-Gesetz enthalten, und an dieses Gesetz werden wir uns selbstverständlich halten. Die ganze Debatte haben wir in der Kommission geführt, Sie kennen meine Meinung, und ich wundere mich nicht, dass jetzt zum Teil neue Meinungen geäussert werden.

2. Zur Person von Herrn Haltiner: Um eine solche Aufsicht zu konstituieren, braucht es Fachleute, Leute, die selber in solchen Bankgeschäften tätig waren und im täglichen Geschäft gearbeitet haben, die auch eine grosse Bank kennen. Herr Haltiner war in einer solchen Bank tätig, aber nie in den USA. Er hat im Zeitpunkt, als sich in den USA diese bedauerlichen Betrugsfälle abgespielt haben, in der Schweiz gearbeitet. Als er zum Präsidenten der Finanzmarktaufsicht gewählt wurde, haben wir ihn verpflichtet, sich in sämtlichen Bereichen von seiner Bank abzulösen. Er hat uns nach wenigen Monaten dargelegt, dass er sich in den Bereichen der Aktien, der Optionen und der Abhängigkeiten vollkommen gelöst habe.

Im Übrigen möchte ich Sie doch darauf hinweisen, dass Herr Haltiner der Präsident des Verwaltungsrates der Finma ist, und der Verwaltungsrat besteht nicht nur aus ihm; er besteht aus ausgezeichneten und ausgewiesenen Persönlichkeiten, die teilweise aus der Wissenschaft und teilweise aus der Praxis kommen. Wir haben sie, die das nötige Fach- und Expertenwissen haben, zusammengeführt, um die komplexen Banken und Versicherungen in unserem Land zu überwachen. Die Finma macht diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit ihren Organisationen - damals waren es das Bundesamt für Privatversicherungen, die Meldestelle für Geldwäscherei und die Eidgenössische Bankenkommission.