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AB 94144

Carobbio Guscetti Marina · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-09

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt, den Kredit zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung für das laufende Jahr auf 50 Millionen Franken aufzustocken. Das bedeutet ein Plus von fast 24 Millionen Franken als Nachtrag.

Die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ist ein wichtiges Element in der Familienpolitik und dient als Fundament für eine erfolgreiche individuelle Bildungsbiografie, die mit der Geburt beginnt. Es liegt in unserer gesellschaftlichen und politischen Verantwortung, die familien- und schulergänzende Betreuung qualitativ und quantitativ so zu gestalten, dass diese dazu beiträgt, die Bildungsprozesse des Kindes zu begleiten, zu fördern und die Erziehungsberechtigten zu unterstützen. Gemäss einer OECD-Studie aus dem Jahr 2006 bestehen in der Schweiz Defizite in der Bildungsforschung, im öffentlichen Bewusstsein, in der Versorgungslage und in der Professionalität. Eine quantitative Ausgestaltung setzt öffentliche Investitionen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung voraus. Nach dem OECD-Experten investieren alle Länder ausser den nordischen zu wenig in frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung. Dabei sagt die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen in ihrer Bestandesaufnahme über familien- und schulergänzende Betreuung aus dem Jahre 2008, dass bei uns Betreuungsangebote für rund 120 000 Kinder bis zu zwölf Jahren fehlen. Der Mangel an Betreuungsangeboten führt dazu, dass eine grosse Anzahl Kinder und Jugendliche nicht oder ungenügend betreut ist.

Dabei lastet auf den Erziehungsberechtigten ein grosser Druck, Familie, Beruf und Haushalt unter einen Hut zu bringen. 6,5 Prozent der Haushalte, in denen das jüngste Kind jünger als sechs Jahre ist, verfügen über keine organisierte Betreuung. 40 Prozent der Kinder zwischen sieben und vierzehn Jahren sind zu Hause unbeaufsichtigt. Zwar ist das Gesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung seit Februar 2003 in Kraft, es ist jedoch bis 2011 befristet. In all diesen Jahren entstanden 33 000 Betreuungsplätze für Kinder, und es gab positive Impulse auf dem Arbeitsmarkt - mehrere Hundert Arbeitsplätze wurden geschaffen.

Frau Bundesrätin Leuthard, Sie haben gesagt, dass das Investieren in die Kinderbetreuung nicht innovativ sei. Ich bin erstaunt über eine solche Aussage. Sie wissen, wieso es in den letzten Jahren weniger Gesuche gab als erwartet. Es war wegen des Aufwandes für ein solches Gesuch, das eine auf mindestens sechs Jahre ausgerichtete Finanzierung voraussetzt. So kann das Impulsprogramm gestartet werden, aber man bekommt das Geld nur für zwei Jahre. Das sind die Grenzen dieses Impulsprogramms. Es besteht sicher kein Mangel an Nachfrage. Die Anfragen, die Gesuche wären da, aber es gibt diese Schwierigkeiten, und Sie wissen es. Darum teile ich die Auffassung der Kommission, dass die Beiträge der öffentlichen Hand an die Finanzierung der Betreuungsangebote nicht einfach Kosten darstellen, sondern Investitionen in die Zukunft sind, die sich für die Schweiz mehr als bezahlt machen werden.

Wenn wir schon die Gegenwart und die Zukunft unserer Familien und der einzelnen Familienmitglieder proaktiv und nachhaltig gestalten wollen - dieser Wille ist bei uns allen vorhanden -, dann kommen wir nicht umhin, auch in diesen innovativen Bereich öffentliche Gelder zu investieren, weil gerade in dieser Krise ein qualitativ hochwertiges und quantitativ sichtbares Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder entscheidend ist. Denn wer die Kinderbetreuung nicht verlässlich regeln kann, ist auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt und somit bedroht, dauerhaft aus dem Arbeitsprozess herauszufallen. Das bedeutet, dass wir hier und jetzt die politische Verantwortung tragen müssen, dass wir nicht nur erkennen sollen, was zu tun sinnvoll wäre, sondern auch tun müssen, was getan werden muss.

Ich bitte Sie, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen und das Budget für die familienergänzende Kinderbetreuung mit dem Nachtragskredit auf 50 Millionen Franken aufzustocken.