Malama Peter · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-10
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich am 27. Oktober des letzten Jahres mit der Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" befasst. Die Volksinitiative wurde im September 2007 mit über 109 000 Unterschriften eingereicht. Sie will die Ausfuhr von Kriegsmaterial inklusive Kleinwaffen und besonderer militärischer Güter in einem neuen Verfassungsartikel verbieten. In seiner Botschaft vom August 2008 beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Volksbegehrens ohne Gegenvorschlag. Die Sicherheitspolitische Kommission folgt dem Bundesrat und empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen, dem Volk die Abstimmungsempfehlung auf Ablehnung der Initiative zu unterbreiten. Vorgängig zur Diskussion der Botschaft des Bundesrates und zur Beschlussfassung führte die Kommission diverse Anhörungen durch. Angehört wurden das Initiativkomitee sowie der CEO der Ruag als Vertreter der Schweizer Rüstungsindustrie sowie auch Vertreter des Seco.
Die Mehrheit der Kommission lehnt die Initiative aus wirtschafts- und sicherheitspolitischen Gründen ab, dies auch mit der Überzeugung, dass unsere Gesetzgebung für Rüstungsexporte bereits heute einem hohen ethischen Standard genügt. Wirtschaftlich würde ein Verbot von Rüstungsexporten die Schweizer Rüstungsindustrie schwer treffen, denn eine Annahme der Volksinitiative entzöge der einheimischen Rüstungsindustrie die Existenzgrundlage, da eine [PAGE 250] wirtschaftliche Produktion vom Zugang zu Exportmärkten abhängt. Eine Produktion nur für den kleinen und weiter schrumpfenden Heimmarkt ist betriebswirtschaftlich nicht interessant. Die meisten wehrtechnischen Unternehmen müssten entweder schliessen oder die Geschäftstätigkeit und Produktion ins Ausland verlagern. Damit würde in der Schweiz eine Bruttowertschöpfung von rund einer halben Milliarde Franken wegfallen. Zugleich wären zwischen 5000 und 11 000 Arbeitsplätze direkt in der wehrtechnischen Industrie oder in vorgelagerten Zulieferbetrieben von dem drohenden Kahlschlag betroffen. Diese Effekte würden besonders auf die von der wehrtechnischen Industrie stark durchdrungenen Kantone Nidwalden, Zürich, Thurgau, Bern und Luzern durchschlagen. Angesichts der momentanen Wirtschaftslage ist ein solcher Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzverlust noch untragbarer als in der Hochkonjunktur. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission würde der volkswirtschaftliche Schaden durch die in der Initiative vorgesehene zehnjährige Unterstützungspflicht gegenüber den vom Verbot betroffenen Regionen und Beschäftigten nur minimal gemindert. Bundeszahlungen - der Bundesrat rechnet mit über 500 Millionen Franken - würden höchstens zu Verzerrungen im Markt und zur Verdrängung anderer Marktteilnehmer führen.
Aus sicherheitspolitischer Perspektive lehnt die Kommissionsmehrheit die Initiative ab, weil mit der Schliessung oder der Verlagerung von betroffenen Rüstungsbetrieben ins Ausland die Landesverteidigung infrage gestellt wird. Die Schweizer Armee wäre bei ihrer Rüstungsbeschaffung einseitig und vollkommen vom Ausland abhängig. Die nötige Versorgung der Armee mit Rüstungsgütern wäre im Krisenfall nicht gewährleistet. Das widerspricht einerseits der Schweizer Souveränität und andererseits der strategischen Ausrichtung unserer Sicherheitspolitik. Der vom Parlament verabschiedete Entwicklungsschritt 2008-2011 der Armee beinhaltet das Element des Aufwuchses, also der Fähigkeit, unserer Armee bei einer Verschärfung der Sicherheitslage im nötigen Umfang Rüstungsgüter zuzuführen. Fehlt diese Fähigkeit, kollabiert das Konzept des Aufwuchses. Unsere Sicherheitspolitik würde an Glaubwürdigkeit verlieren. Die Schweiz muss imstande sein, vorläufig akzeptierte Sicherheitslücken im Krisenfall schnell und zuverlässig zu schliessen. Dazu gehört eine schnelle und vor allem eine zuverlässige Versorgung mit Rüstungsgütern.
Zusammenfassend präsentieren sich aus der Sicht der Kommissionsmehrheit also folgende Kausalitäten: Ohne eigene Exportfähigkeit gibt es keine Schweizer Rüstungsindustrie; ohne eigene schweizerische militärtechnologische Basis ist kein glaubwürdiger Aufwuchs möglich; ohne Aufwuchs gibt es keine unabhängige Schweizer Sicherheitspolitik.
Diesen Argumenten der Kommissionsmehrheit stellte die Kommissionsminderheit folgende Argumente gegenüber: erstens den wirtschaftlichen Fokus der Argumentation der Kommissionsmehrheit im Vergleich zu der ethisch-politischen Forderung der Initiative, zweitens die Ermöglichung einer kohärenten Friedens- und Aussenpolitik durch die Annahme der Initiative und drittens den möglichen weltweiten Achtungsgewinn der Schweiz nach einem Verbot der Rüstungsexporte.
Die Kommissionsmehrheit stimmt mit den Autoren der Initiative überein, dass die Förderung der Sicherheit und des Friedens in der Welt, die Wahrung der Menschenrechte und die Förderung der Wohlfahrt zentrale Ziele der Schweizer Aussenpolitik sind. Die Rüstungsausfuhrpolitik hat diese Ziele selbstverständlich zu berücksichtigen, muss jedoch den Interessen der Landesverteidigung und der Sicherheit der Schweiz Rechnung tragen. Selbstverständlich hat die Gesetzgebung für Rüstungsexporte einem hohen ethischen Standard zu genügen. Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass die vom Bundesrat zugleich mit der Verabschiedung der Botschaft zu dieser Initiative vorgenommene Änderung der Verordnung über das Kriegsmaterial den hohen ethischen Anforderungen an die Gesetzgebung auf diesem Gebiet hinreichend Rechnung trägt. In den Augen der Kommissionsmehrheit wird die Präzisierung, die die Kriegsmaterialverordnung nun erfährt, in Zukunft dazu beitragen, Fälle von umstrittenen Ausfuhren zu vermeiden.
Aus den genannten wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und ethisch-politischen Gründen hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates mit 15 zu 7 Stimmen entschieden, dem Volk die Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" zur Ablehnung zu empfehlen.