Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2009-03-11
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-11
Wortprotokoll
Es gibt nur noch eine Differenz in dieser Vorlage, eine einzige Differenz. Der Ständerat hat bei den zwei anderen, die es vorher noch gab, unserem Beschluss zugestimmt. Deshalb spreche ich jetzt nur über diese eine Differenz, über Artikel 36 Absatz 2.
Es geht bei diesem Artikel um die Verwendung der Gewinne aus den abgeltungsberechtigten Sparten eines Bahnunternehmens, also darum, wie viel Gewinn ein Bahnunternehmen verteilen darf und wie frei es diesbezüglich ist. Mindestens zwei Drittel der Gewinne werden zuerst - das ist gesetzlich so vorgesehen - einer Spezialreserve zugewiesen. Wenn diese Spezialreserve einen bestimmten Prozentsatz übersteigt, kann über den Überschuss frei verfügt werden. Die Differenz zwischen den Beschlüssen des Ständerates und des Nationalrates betrifft nun diesen Prozentsatz.
Der Bundesrat hat 50 Prozent des Jahresumsatzes als Grenze empfohlen; der Nationalrat ist ihm gefolgt. Der Ständerat hat sich für 10 Prozent entschieden. In der Folge haben wir dann an den 50 Prozent festgehalten. Nun kommt der Kompromissvorschlag des Ständerates, gestern beschlossen, nämlich 25 Prozent. Heute Morgen hatten wir Kommissionssitzung der KVF-NR, und wir sind dem ständerätlichen Beschluss gefolgt. Wir sehen hierin einen echten Kompromiss.
Die praktischen Auswirkungen, das wird ja für Sie am interessantesten sein, sind hier folgende: Wären wir unserem früheren Beschluss - gemäss Bundesrat - gefolgt, wären etwa vier Bahnunternehmen dazu berechtigt, Gewinn auszuschütten; das wären die SBB, BLS usw.; das wären vor allem die grossen Unternehmen. Wären wir der ursprünglichen Version des Ständerates gefolgt, wären es etwa 27 Unternehmen gewesen. Mit dem Kompromissvorschlag des Ständerates wären etwa 11 Bahnunternehmen davon [PAGE 270] betroffen und berechtigt, Gewinn auszuschütten. Das ist ein echter Kompromiss, ein guter Kompromiss. Per saldo geht es um eine Differenz von etwa einer Million Franken. Das ist nicht wahnsinnig viel.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission und damit dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen.