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Hutter Markus · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-12

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, beide Minderheitsanträge abzulehnen, der Mehrheit der Kommission und dem Bundesrat zu folgen. Die Frist von 6 Jahren ist zweckmässig, weil ein durchschnittlicher Konjunkturzyklus zwischen 6 und 8 Jahre dauert und vom Moment an, wo eine ausserordentliche Ausgabe und damit auch ein Fehlbetrag im Amortisationskonto entsteht, bis zum Moment, wo dieser amortisiert sein muss, 8 Jahre vergehen. Wir werden beispielsweise die ausserordentlichen Ausgaben des laufenden Jahres 2008 erst in der Rechnung 2009 ausweisen; das erste Budget, bei dem wir reagieren können, ist das Budget 2010 - das macht dann bereits 2 der 8 Jahre aus. Wenn wir 10 Jahre nehmen, dann verschieben wir es auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, bzw. dann werden wir natürlich eine Verwässerung bewirken. Eine Reduktion auf 4 Jahre, wie sie die Minderheit aus der SVP-Fraktion vorsieht, wird uns hier den nötigen Spielraum und damit auch die nötige Flexibilität nehmen. Nochmals: Diese Frist von 6 Jahren ist sehr zweckmässig; sie wird dazu dienen, mit der nötigen Flexibilität die Ergänzungsregel zur Schuldenbremse anzuwenden.

Um die Ergänzungsregel auch tatsächlich voll zur Wirkung bringen zu können, bitte ich Sie, beim Antrag der Mehrheit bzw. des Bundesrates zu bleiben und die Anträge der Minderheiten abzulehnen.

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