AB 94493
Bänziger Marlies · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-12
Wortprotokoll
Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Der heute gültige Verfassungsartikel zur Schuldenbremse wurde nach einer Volksabstimmung von 2001 eingeführt. Heute, knapp neun Jahre später, ist seine Wirksamkeit noch nicht erwiesen. Noch immer ist umstritten, ob denn die damals eingeführte Schuldenbremse ihren Zweck tatsächlich erfüllt, ob sie das Versprechen hält, dass der Staat mithilfe der Schuldenbremse seine Ausgaben und Einnahmen in Einklang bringt.
In der Kommission haben wir uns dazu und zur geplanten Ergänzungsregel von verschiedenen Experten informieren lassen. Das Ergebnis der Hearings war: Auch unter Experten ist die Wirksamkeit der Schuldenbremse bis heute umstritten. Wir wurden dann dokumentiert mit einem Auszug des Berichtes der Konjunkturforschungsstelle der ETH, der Herbstanalyse 2008 mit dem Titel "Die Schuldenbremse bleibt toter Buchstabe". Es wird darin nachgewiesen, dass der Schuldenbremse in den vergangenen Jahren nicht ein einziges Mal nachgelebt worden ist. Zusätzlich ist es so, dass wir seit der Einführung der Schuldenbremse noch nicht einen ganzen Konjunkturzyklus durchlebt haben. Die Erfahrungen im Umgang mit der Schuldenbremse fehlen uns also noch.
Seit der Einführung der Schuldenbremse ist der Bundeshaushalt nicht ausgeglichen, vielmehr sind die Einnahmen des Bundeshaushalts via verschiedene Steuerentlastungsprogramme ständig, sukzessive geschmälert worden, derweil die Ausgaben - wegen der Einführung der Schuldenbremse - entsprechend angepasst werden mussten. Das heisst, bis heute stehen wir nicht vor der Situation des Ausgleichs von Einnahmen und Ausgaben, sondern wir stehen vor der Situation der ständig verminderten Einnahmen, was dann die Kürzung der Ausgaben zur Folge hat. Ich erinnere Sie daran, was seit der Einführung der Schuldenbremse an grösseren Steuerentlastungs- respektive Steuergeschenkprogrammen durchgeführt worden ist: Es handelt sich um die Unternehmenssteuerreform II, um die Reform der Stempelabgaben und um den Verheiratetenabzug. Es ist zusammengezählt rund eine Milliarde, die dem Finanzhaushalt heute schon jährlich entgeht.
Die Verfassungsregel zur Schuldenbremse hat zur Folge, dass diese eine Milliarde, die dem Bundeshaushalt heute entgeht, irgendwie kompensiert werden muss. Einmal mehr: Es ist nicht ein langfristiges In-Einklang-Bringen von Einnahmen und Ausgaben, sondern ein langfristiges Aushungern des Finanzhaushaltes des Bundes.
Zurzeit stehen folgende Steuergeschenke an: Wir sind daran, die Vorlage 1 der Mehrwertsteuerreform zu diskutieren; am Schluss wird diese zu einem Einnahmenverlust des Bundes von einer halben Milliarde führen. Dann kommt der vorgezogene Ausgleich der kalten Progression, und es kommt die Reform der Familienbesteuerung im Umfang von ein paar Hundert Millionen Franken pro Jahr. Die Unternehmenssteuerreform III ist in petto; sie soll uns dann zum Ende dieses Jahres vorgelegt werden. Anschliessend folgt der Mehrwertsteuer-Einheitssatz. Im Ganzen sprechen wir hier von rund 3 Milliarden Franken pro Jahr, die als künftige Steuergeschenke an die Unternehmen und die Einzelpersonen respektive als Einnahmenverlust des Bundes geplant sind.
Die Schuldenbremse soll nun um die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben ergänzt werden; darüber diskutieren wir heute. Mit einem Ausgleichskonto soll im Minusfalle über sechs Jahre hinweg die laufende Rechnung kompensiert werden. Dass es zu diesen Kompensationsmassnahmen kommt, ist eigentlich klar, zum Beispiel nur schon im Hinblick auf alle Unterstützungsmassnahmen im Rahmen der UBS vom letzten Herbst; wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Es ist eine massive Verschärfung der Ausgabenbremse, die uns hier vorliegt, und dies einerseits in Zeiten, wo Steuergeschenke geplant sind, und andererseits in Zeiten einer kommenden Rezession, deren Ausmasse wir zurzeit nicht abschätzen können. Wir sind der Meinung, dass dies der falsche Weg ist.
Ich halte zusammenfassend fest: Die Wirksamkeit der Ausgabenbremse ist noch heute umstritten, die Verschärfung unsinnig und der Zeitpunkt dafür absolut falsch.
Darum bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen und nicht auf die Vorlage einzutreten.