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Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-12

Wortprotokoll

Worum geht es bei der parlamentarischen Initiative zur Feldwerbung? Feldwerbung ist eine vollständig organische, natürliche, landwirtschaftliche Werbeplattform aus Getreide, Gräsern, Blumenarten und Milchkaseinfarbe. Sie ist ein innovatives Selbsthilfeprodukt aus der Landwirtschaft und ein innovatives Produkt für die Wirtschaft. In der Schweiz wurden in den letzten Jahren bereits weit über fünfzig Feldwerbungen umgesetzt und damit auch landwirtschaftliche Direktzahlungen gespart, weil die Zahlungen direkt aus dem jeweiligen Projekt und nicht vom Staat zum Landwirt fliessen.

Die Feldwerbung hat 2002 im Kanton Aargau unter Prüfung sämtlicher Gesichtspunkte den landwirtschaftlichen Innovations- und Förderpreis gewonnen. Der Landwirtschaft bietet die Feldwerbung die Möglichkeit einer interessanten, alternativen, innovativen und zugleich sehr ökologischen Flächennutzung. Bei der Feldwerbung wird kein Kunstdünger eingesetzt; auch Pflanzenschutzmittel werden nur in Notsituationen verwendet - das weiss man ja, wenn man mit der Erde zu tun hat - und auch nur in Spuren. Die Feldwerbung hat sich in der Schweizer Landwirtschaft etabliert und ist für einige Bauernfamilien auch zu einem kleinen Betriebs- und Einkommenszweig geworden.

Zum Text meiner Initiative und zur Begründung: Wir verlangen, dass Feldwerbung zugelassen wird, zum Beispiel entlang von Autostrassen oder Autobahnen. Wenn ich von Autobahnen spreche, dann gilt es zu berücksichtigen, dass es zwischen Bern und Zürich - auch unter Berücksichtigung der Fruchtfolgefläche - vier, fünf Möglichkeiten für Feldwerbung gibt. Wir fordern, dass die Feldwerbung denselben Status wie zum Beispiel die Lastwagenwerbung bekommt. Wenn man diese ansieht, erkennt man, dass es ja einiges gibt, das ebenfalls unter dem Aspekt der Werbung steht, im Sichtfeld des Fahrzeugführers ist und bewilligungsfrei möglich ist.

Es wird in der Schweiz sehr viel Werbung entlang und sogar direkt auf der Autobahn geduldet, die der Fahrzeugführer wahrnehmen kann, die nichts mit Firmenbeschriftungen nach Artikel 98 Absatz 1 der Signalisationsverordnung zu tun hat und sich häufig sogar direkt im Signalisationsbereich befindet. Darunter fallen zahlreiche APG-Plakatstellen und andere Plakatstellen, zahlreiche andere Werbungen entlang von Autobahnen und eine Flut von Werbungen und Botschaften auf Lastwagen und anderen Fahrzeugen.

In der Schweiz gilt Rechtsgleichheit und somit Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller - beim gleichen Gesetz. Feldwerbung stellt eine paralandwirtschaftliche Bewirtschaftung und Nutzung von landwirtschaftlichen Grundstücken dar. Sie ist Teil der landwirtschaftlichen Fruchtfolge und wird mit landwirtschaftlichen Pflanzen und Produkten natürlich umgesetzt. "Würden wir als Landwirte mit den entsprechenden Werbeflächen nichts verdienen, so hätte es nie Anlass zur Verbietung derselben gegeben." Das ist ein Zitat der Kantonspolizei St. Gallen vom Juni 2007 zum Fall Gossau, als IP-Suisse, also die Integrierte Produktion Schweiz, eine interessante und schöne Feldwerbung mit Blumen gemacht hatte. Würde irgendeine Buchstabenfolge auf das Feld geschrieben, so wäre das auch nicht verboten, wurde damals begründet. Das belegt eindeutig, dass die Forderung zur Verbietung der Feldwerbung in keiner Weise etwas mit Verkehrssicherheit zu tun hat, sondern völlig willkürlich ist. Zudem nimmt die Autobahnpolizei öffentlich zur Feldwerbung im Grauholz/Bern, Stellung: "Die Feldwerbung ist punkto Verkehrssicherheit absolut unbedenklich. Es besteht kein Handlungsbedarf." Dies ist ein Zitat der Kantonspolizei Bern aus dem "Bund" vom 1. Oktober 2004.

Im Weiteren werden keine Reklamen gemacht, das heisst weder eine Baute errichtet noch eine Plakatfahne aufgestellt. Somit ist die Feldwerbung auch nicht bewilligungspflichtig. Die Forderung zur Verbietung der Feldwerbung in einigen Kantonen ist also völlig willkürlich, ein Verbot ist gesetzeswidrig. So soll das eine verkehrsablenkend, gefährlich und verboten sein, nämlich die Feldwerbung, die einfach, plakativ und natürlich ist, und das andere soll nicht verkehrsablenkend, nicht gefährlich und nicht verboten sein, nämlich die APG-Plakatstellen, die Lastwagenwerbung und zahlreiche andere Werbungen, Fahnen und Botschaften entlang der Autobahnen, die komplex, informativ und schliesslich auch noch beleuchtet sind.

Ich komme zum Schluss: Mit der parlamentarischen Initiative fordern wir die Herstellung der Rechtsgleichheit in unserem Land im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes, indem Feldwerbung entlang der Autobahnen gesamtschweizerisch möglich ist. Wir fordern die Gleichstellung der Feldwerbung mit den anderen Werbungen.