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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2009-03-12

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-03-12

Wortprotokoll

Kollege Aebi will mit seinem Vorstoss die Feldwerbung in der Schweiz generell zulassen. Feldwerbung ist heute entlang von Hauptstrassen und Nebenstrassen zugelassen, entlang von Autobahnen aus Sicherheitsgründen jedoch verboten. Die KVF hat am 30. Oktober 2008 Herrn Aebi und das Astra angehört und die Vorlage beraten. Die KVF beantragt mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Wir haben uns vom Astra über die Situation bezüglich allfällig durch diese Initiative zuzulassender Feldwerbung entlang von Autobahnen informieren lassen. In der Schweiz gilt seit Langem das Werbeverbot entlang von Autobahnen. Aus rechtlicher Sicht ist daher klar, dass Feldwerbung wie alle andere Werbung entlang von Autobahnen verboten ist.

Vom generellen Verbot gibt es nur zwei Ausnahmen. Ausgenommen sind erstens Firmenanschriften. Diese sind zugelassen, ganz einfach, damit die Autofahrenden die Firmen finden, damit man den Suchverkehr verhindern kann, der auch eine Störung auf der Autobahn darstellen würde. Ganz klar ist aber festgehalten, dass sich diese Anschriften aufs Wesentliche beschränken müssen, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.

Die zweite Ausnahme wurde im Jahre 2005 eingeführt. Es wurde festgehalten, dass man auch Ankündigungen mit verkehrserzieherischem, unfallverhütendem und verkehrslenkendem Charakter entlang von Autobahnen zulassen will. Dies ist in einer Verordnung geregelt, wobei diese Verordnung vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt worden ist. Es wurde dabei explizit auch gefragt, ob man am grundsätzlichen Verbot von Strassenreklamen im Bereich von Autobahnen festhalten wolle. Alle Kantone und auch alle Parteien - ausser der SVP - haben dieses grundsätzliche Verbot bejaht. Deshalb blieb der Bundesrat beim grundsätzlichen Reklameverbot entlang von Autobahnen, insbesondere wegen des grossen Verkehrsaufkommens und der hohen Geschwindigkeiten.

Es wurde von Bundesseite angeführt, dass dieses Verbot in den Kantonen tatsächlich unterschiedlich umgesetzt worden ist; es wurde auch eingestanden, dass ein Wildwuchs entlang von Autobahnen geherrscht hat und dass es zum Teil illegale Zustände gegeben hat. Das Astra ist aber gewillt, diese Zustände überall gleich durchzusetzen und das geltende Gesetz nun wirklich umzusetzen. Das war bis anhin durch die Kantone sichergestellt, und seit 2008 ist der Bund für die Autobahnen zuständig.

Die Kommissionsmehrheit hat durchaus Sympathie für Feldwerbung, ist aber überzeugt, dass es genügt, wenn diese entlang der Haupt- und Nebenstrassen zugelassen ist. Die Kommissionsmehrheit will das Werbeverbot entlang der Autobahnen nicht lockern. Insbesondere ist die Kommissionsmehrheit davon überzeugt, dass die Verkehrssicherheit durch diese Werbung gefährdet würde. Auch Feldwerbung ist ja Werbung und will daher Aufmerksamkeit erhaschen. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass die Unaufmerksamkeit einer der vier wichtigsten Gründe für Unfälle ist.

Die Kommissionsmehrheit hat auch einen weiteren Punkt aufgeführt, warum sie die Feldwerbung entlang der Autobahnen nicht will. Sie begründet dies mit dem Landschaftsbild und mit der zusätzlichen Werbung, die man aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht haben möchte. Dann ist die Kommissionsmehrheit zusätzlich der Meinung, dass man jetzt, wenn der Bund für die Autobahnen zuständig ist, dieses Verbot in der Schweiz auch überall einheitlich durchsetzen wird.

Die Minderheit fand Feldwerbung eine innovative neue Einkommensquelle für die Bauern; sie fand sie als Einnahmequelle insbesondere für die Bauern interessant. Die Minderheit konnte sich von den Verkehrssicherheitsargumenten nicht überzeugen lassen, weil spezifisch zur Feldwerbung keine Studie vorliegt, die zeigt, dass Feldwerbung ablenkende Wirkung hat. Die Minderheit fand auch, man müsse Feldwerbung gleich behandeln wie andere grossflächige Fassadenwerbung.

Die Kommission kam aber am Schluss zur Meinung, dass Feldwerbung entlang von Autobahnen abzulehnen ist, zumal sie eben entlang von Haupt- und Nebenstrassen zulässig ist.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen - das Stimmenverhältnis war 13 zu 8 bei 2 Enthaltungen -, ihr zu folgen.