Lexipedia

Schibli Ernst · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-12

Wortprotokoll

Die Behandlungen der Legislaturplanungen, auch der Legislaturplanung der Zeitperiode 2007-2011, haben ganz klar aufgezeigt, dass dieses Geschäft für den Nationalrat ungeeignet ist und dies auch in Zukunft bleiben wird. Ein einfacher Bundesbeschluss, der Punkt für Punkt durchberaten wird, aber dann ohne Differenzbereinigung schlussendlich festgelegt wird - das kann doch keine seriöse Arbeit des Nationalrates sein.

Weil Planungsbeschlüsse nicht die gleiche Verbindlichkeit haben wie die Gesetzgebung, sind sie für die Prioritätensetzung und die Weichenstellung nicht von übergeordneter Bedeutung. Die Parlamentsmitglieder können über Fraktions- oder persönliche Vorstösse ihre Anliegen einbringen und somit die Gesetzgebung beeinflussen. Zudem sind die Mitglieder des Bundesrates ebenfalls Parteimitglieder. Für entsprechende Anliegen können sie kontaktiert werden; sie werden diese womöglich aufnehmen und einbringen. Es ist darum sehr fragwürdig, ob vor diesem Hintergrund das Parlament wertvolle Arbeitszeit für ein derart mageres Resultat aufwenden soll.

Darum ist die SVP der Meinung, dass die Legislaturplanung dem Bundesrat, also der Regierung, übertragen werden soll. Das Parlament kann dann, wie bei der Beratung der Finanzplanung, Kenntnis vom Bericht zur Legislaturplanung nehmen. Damit werden parlamentarische Ressourcen eingespart und wird die Regierung in die Pflicht genommen. Dieses Vorgehen ist angesichts der Tatsache, dass die Legislaturplanung keinen bindenden Charakter hat, sicher angemessen.

Die SVP-Fraktion bittet Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.