Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17
Wortprotokoll
Der Staatsanwalt untersucht - das muss ich Ihnen vielleicht erklären - diejenigen Anschuldigungen, die ihm unterbreitet werden, und zwar auch die absurden. Und wenn er das gegen einen Parlamentarier macht, muss er zunächst einen Antrag stellen, die Immunität aufzuheben. Wenn der besagte Staatsanwalt zur Ansicht kommen sollte, dass er wegen dieses Deliktes Anklage erheben würde, dann wäre ich in der Tat dieser Meinung, und ich würde sie auch öffentlich äussern. Über die Qualität Ihres Rechtsvertreters sollten Sie sich kundig machen und nicht ich.
[VS]