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Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Es geht hier um zwei Fragen. Erstens: Unterstehen die zur Diskussion stehenden Äusserungen der betroffenen Kollegin respektive des ehemaligen Kollegen der absoluten Immunität? Zweitens: Wenn sie der relativen Immunität unterstehen, stellt sich die Frage, ob die Immunität aufzuheben ist.

Absolute Immunität besteht bei Äusserungen in den Räten und in ihren Organen, also insbesondere in den Kommissionen. Die Frage, die sich in Zusammenhang mit der absoluten Immunität stellt, ist die, wie der Begriff "Äusserung in einem Organ", also in einer Kommission, interpretiert werden soll. Gehört die Äusserung in einer Medienkonferenz dazu?

Medienkonferenzen sind heute integraler Bestandteil der Kommissionsarbeit. Im vorliegenden Fall gilt dies ganz besonders, weil im vorliegenden Fall ein besonders grosses Interesse der Öffentlichkeit bestand. Die Präsidentin einer Kommission ist faktisch dazu verpflichtet, sich zu äussern. Ebenso klar ist, dass die Präsidentin kein vorgeschriebenes Wording hat, das in der Kommission detailliert beraten wird und das sie dann abliest. Da besteht eine gewisse Freiheit, und im Rahmen dieser Freiheit kann es passieren, dass Äusserungen gemacht werden - genau gleich, wie es mir hier im Ratssaal passieren kann -, über die man dann diskutieren kann. Aber es besteht eben absolute Immunität, weil der Gesetzgeber wollte, dass man die Freiheit hat, sich zu äussern.

Wenn sich jemand in einer Kommission frei äussern kann, dann macht es, wenn wir diese Norm auslegen, wirklich keinen Sinn, es auf die reine Äusserung in der Kommission zu limitieren und einer Präsidentin faktisch zu verweigern, das Gleiche anlässlich einer zwingend abzuhaltenden Medienkonferenz zu äussern. Das kann nicht gemeint sein. Entsprechend bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo zu unterstützen und anzuerkennen, dass diese Äusserung der absoluten Immunität untersteht und auf das Verfahren zur Aufhebung der Immunität entsprechend gar nicht einzutreten ist.

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Wenn Sie zur Ansicht kommen, es gehe nicht um einen Fall absoluter, sondern bloss relativer Immunität, dann müssen wir uns mit den konkreten Vorwürfen auseinandersetzen. Da muss ich Ihnen sagen: Ich komme mir heute Morgen, wenn ich jetzt diesen dritten Fall vor mir habe, ehrlich gesagt vor wie in einer schlechten Komödie. Ich traute meinen Augen nicht, als ich las, dass es sich hier um eine "rechtswidrige Vereinigung zur Beeinträchtigung der verfassungsmässigen Ordnung" handle. Ich glaube, es lohnt sich nicht einmal, weiter darauf einzutreten. Ein solcher Vorwurf ist nicht nur für diejenigen Leute, die sich mit der Rechtswissenschaft ein bisschen auseinandergesetzt haben, sondern für jeden vernünftigen Menschen schlicht und ergreifend aus der Luft gegriffen. Der einzige halbwegs vernünftige Vorwurf könnte jener der Amtsgeheimnisverletzung sein. Wenn wir jetzt aber beginnen, die Äusserungen von Kommissionspräsidentinnen und Kommissionspräsidenten in Medienkonferenzen unter den Schutz des Amtsgeheimnisses zu stellen, wird unsere Arbeit irgendwann einmal lächerlich, und dann würde ich mich als Kommissionspräsident schlicht und ergreifend weigern, meiner Pflicht nachzukommen und die Öffentlichkeit zu informieren.

Etwas schockiert mich am meisten, muss ich Ihnen sagen. Ich habe heute Morgen versucht - ich tue das immer bei diesen Verfahren -, mich nicht von politischen Wünschen dahingehend leiten zu lassen, welche Ratsseite nun am besten oder am ehesten abgestraft werden sollte. Ich persönlich habe deshalb die Immunität bei beiden vorhergehenden Verfahren nicht aufheben wollen. Aber was ich hier sehe, ist eine Retourkutsche der anderen Seite! Es ist meines Erachtens ein Ränkespiel, nichts anderes. Das ist, genau wie bei anderen Verfahren, nichts anderes als der billige Versuch, das Strafrecht respektive ein Strafverfahren zu einem politischen Kampffeld zu machen. Ich denke, und ich muss das an die beiden Anzeigeerstatter richten, obwohl nur einer hier ist: Sowohl für Herrn Mörgeli wie auch für Herrn Blocher gilt - das sage ich jedes Mal, wenn man versucht, das Strafverfahren zu einem politischen Kampffeld zu machen -, dass das nichts anderes ist als ein Zeichen der Schwäche.