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Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2009-03-17

Wortprotokoll

Wir behandeln in dieser Debatte zwei Motionen gemeinsam: die am 23. Juni 2008 eingereichte Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates 08.3444, "Konsens von Dublin", und die Motion des Ständerates 08.3321, "Verbot von Streubomben", die am 11. Juni 2008 von Frau Maury Pasquier eingereicht worden ist. Beide Motionen wurden an der Sitzung der SiK Ihres Rates vom 28. Oktober 2008 diskutiert, dies, nachdem beide Motionen, ebenfalls gemeinsam, in der SiK des Ständerates am 18. September 2008 beraten und einstimmig angenommen worden waren. In beiden Fällen beantragt Ihnen auch die SiK Ihres Rates, die Motionen anzunehmen, allerdings nicht einstimmig, sondern mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zum Inhalt der beiden Motionen: Die Motion der SiK des Ständerates erteilt dem Bundesrat den Auftrag, den Vertrag über das Verbot bestimmter Submunition, der aus dem Ende Mai 2008 in Dublin von 111 Staaten erreichten Konsens hervorging, so rasch wie möglich zu unterzeichnen, dem Parlament die Ratifizierung zu beantragen sowie auf nationaler Ebene unverzüglich die entsprechenden gesetzgeberischen Massnahmen einzuleiten. Die Motion Maury Pasquier verlangt, dass die neue Konvention zum Verbot von Streubomben, auf die sich 111 Staaten in Dublin geeignet haben, am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet und unverzüglich der Ratifizierungsprozess eingeleitet wird, damit die Schweiz [PAGE 407] eines der ersten Länder ist, die das umfassende Verbot dieser Waffen umsetzen.

In seiner Antwort vom 10. September 2008 begrüsst der Bundesrat das Übereinkommen über Streumunition, das am 30. Mai 2008 an der diplomatischen Konferenz in Dublin durch Konsens verabschiedet wurde. Er teilt die Auffassung der Motionäre, wonach das neue Übereinkommen einen gelungenen und vernünftigen Kompromiss zwischen humanitären Anliegen und den Interessen der nationalen Sicherheitspolitik darstellt. Der Bundesrat bekräftigt die Haltung der Motionäre, dass das neue Übereinkommen einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte des humanitären Völkerrechts darstelle.

Der Ständerat hat also, wie bereits erwähnt, die beiden Motionen behandelt und einstimmig angenommen. Mit der Ratifizierung und raschen Umsetzung der Konvention dürfte die Schweizer Diplomatie bei den Verhandlungen zum Übereinkommen über konventionelle Waffen - genau heisst es Übereinkommen von 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen (CCW) - gestärkt werden. Dies ist umso wichtiger, als die Länder, die Streumunition herstellen, besitzen oder offen zugeben, bei Bedarf davon Gebrauch zu machen - unter anderem die Vereinigten Staaten, Russland, China, Israel und Pakistan -, beim Oslo-Prozess nicht dabei waren, aber an den Verhandlungen über das erwähnte CCW-Übereinkommen teilnehmen.

In der Vergangenheit hat sich die Mehrheit der SiK des Nationalrates mehrmals einem unilateralen Verbot von Streubomben widersetzt. Die Annahme einer Konvention zum umfassenden Verbot von Streubomben durch 111 Staaten am 30. Mai 2008 in Dublin ändert nun die Situation grundlegend. Dies sah auch die Kommissionsmehrheit ähnlich. Sie beurteilte das Dubliner Übereinkommen als einen gelungenen Kompromiss zwischen den nationalen Sicherheitsinteressen und dem humanitären Problem, das sich mit dieser Munitionsart stellt. Sie ist wie der Bundesrat der Ansicht, dass die Wahrscheinlichkeit eines militärischen Einsatzes von Streubomben in der Schweiz äusserst gering ist, weil es in der heutigen geopolitischen Lage schwer vorstellbar ist, dass unser Land in einen Konflikt verwickelt wird, in dem es Panzerkonzentrationen gegenübersteht. Die Schweiz befindet sich demnach in der äusserst komfortablen Lage, diesen Munitionstypus vollständig verbieten zu können, und sie verfügt über genügend Zeit, um eine alternative Waffe zu entwickeln.

Die Kommissionsmehrheit ist wie der Bundesrat und der Ständerat der Ansicht, dass die Unterzeichnung der Konvention von Oslo durch mehr als 120 Staaten einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte des humanitären Völkerrechts darstellt. Sie hebt die Rolle der Schweiz als Fazilitatorin in den Verhandlungen von Dublin hervor. Der Konventionsentwurf beinhaltet unter anderem sämtliche "good practices" der Opferhilfe, die im Lauf von zehn Jahren für die Umsetzung der Ottawa-Konvention zum Verbot von Antipersonenminen ausgearbeitet worden sind. Auch soll das Übereinkommen die Zivilbevölkerung besser vor dem humanitären Problem schützen, das Streumunitionseinsätze mit sich bringen. Ferner hofft die Mehrheit, dass das in der Oslo-Konvention vorgesehene Verbot durch eine umfassende und rasche Ratifizierung des Übereinkommens nicht nur für die Vertragsstaaten gilt, sondern sich auf sämtliche Länder auswirkt, die den Einsatz von Streubomben in Betracht ziehen könnten. Damit erfüllt die Oslo-Konvention weitgehend die Forderungen der parlamentarischen Initiative Dupraz 05.452. Bei der Prüfung dieser Initiative hat die SiK des Ständerates am 23. Juni 2008 beschlossen, ihre Arbeit einzustellen und die nun vorliegende Motion einzureichen.

Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass das Übereinkommen von Oslo nur einen ersten Schritt hin zu einer vollständigen Lösung des Streubombenproblems darstellt. Jene Staaten, die am meisten Streumunition produzieren und verwenden - die Vereinigten Staaten, Russland, China, Israel, Pakistan und Brasilien -, haben nämlich, ich habe es bereits erwähnt, nicht am Oslo-Prozess teilgenommen. Deswegen unterstützt die Mehrheit die Absicht des Bundesrates, sich bei den CCW-Waffenkontrollverhandlungen vehement für eine bindende internationale Streumunitionsregelung im Rahmen der Uno einzusetzen.

Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass der in Dublin erzielte diplomatische Erfolg zwar zu begrüssen sei, ein Verbot dieses Munitionstypus jedoch nicht gerechtfertigt sei, weil das Verteidigungskonzept mit der Armee XXI und dem Entwicklungsschritt 2008-2011 umfassend umgestaltet worden sei. Bei der Artillerie bringe dieses Konzept eine drastische Reduktion der konventionellen Munitionsbestände und deren Ersatz durch eine geringe Anzahl hochpräziser Streumunition mit sich. Die Minderheit ist auch der Ansicht, dass Streumunition einem militärischen Bedarf entspreche und es derzeit keine Alternative dazu gebe. Unser Land habe eine Verteidigungsarmee und diese müsse entsprechend ausgerüstet werden. Streubomben seien in erster Linie Defensivwaffen, mit denen sich Achsen sperren liessen und die vor allem gegen geballte Panzerangriffe eingesetzt werden könnten. Sie würden auf militärischer Ebene namentlich dann eine schwer ersetzbare Waffe bilden, wenn die Bestände und die Anzahl der Waffensysteme reduziert seien und die Mobilität an Bedeutung gewinne. Auch würde ein Verbot von Streumunition und die damit einhergehende Vernichtung der Bestände dieser Munition unsere Armee insbesondere im Bereich des operativen Feuers entscheidend schwächen. Eine solche Massnahme sei nicht gerechtfertigt, da Streumunition nur im Rahmen der Landesverteidigung als letztes Mittel eingesetzt werde. Es gebe keinen Grund, zum jetzigen Zeitpunkt auf diese Möglichkeit zu verzichten.

Wie bereits erwähnt, beantragt die SiK Ihres Rates mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, beide Motionen anzunehmen. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit um Annahme der Motionen.