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Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Unser Rat hat am 18. Dezember des vergangenen Jahres die Änderungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte der Auslandschweizer wie auch des Bundesgesetzes über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer mit 154 zu 13 Stimmen sehr deutlich angenommen. Der Ständerat hat nun an seiner Sitzung vom 9. März 2009 eine Differenz geschaffen. Er stört sich daran, dass der Nationalrat diese Erlasse geschlechtsneutral formuliert haben möchte. Das widerspreche der Usanz, die solches nur bei neuen Erlassen und Totalrevisionen vorsehe. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte Ihnen die geschlechtsneutrale Formulierung aus folgenden Überlegungen vorgeschlagen:

1. Beim ersten Erlass geht es um das Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates war der Meinung, die Schweiz habe sich derart lange mit den politischen Rechten der Frauen im Land schwergetan, dass es störend und befremdend sei, bei einem Gesetz über politische Rechte nicht selbstverständlich und ausdrücklich auch die Auslandschweizerinnen anzusprechen.

2. Da das Gesetz ohnehin umformuliert werde, die Fürsorge also neu als "Sozialhilfe" bezeichnet werde, sei es sinnvoll, auch die geschlechtsneutrale Formulierung vorzusehen.

3. Man hat es insbesondere auch deshalb vorgeschlagen, weil Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in dem Sinne Hand geboten hat, dass sie gesagt hat, die geschlechtsneutrale Formulierung sei eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Nun, der Ständerat ist offensichtlich anderer Meinung. Er beschloss nämlich einstimmig, die Praxis der Redaktionskommission sei beizubehalten; damit werden die Auslandschweizerinnen nicht angesprochen.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates beugt sich diesem Verdikt, allerdings nur mit knappem Mehr. Sie beantragt Ihnen mit 10 zu 9 Stimmen Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.