Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-05
Wortprotokoll
Wir haben uns heute Morgen mit drei Punkten zu befassen, die gestern Morgen Gegenstand der Diskussion in der Einigungskonferenz waren.
Was die Finanzierung der Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt anbelangt, so hat die Einigungskonferenz weitgehend das Konzept des Nationalrates übernommen. Sie beantragt Ihnen mit anderen Worten, für die Finanzierung dieser Kosten der Übergangs- und Akutpflege die Aufteilung der Spitalfinanzierung zu übernehmen, d. h. 55 Prozent zulasten der Kantone und 45 Prozent zulasten der Versicherer. Was die Frage der Anpassung der Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an die Kostenentwicklung anbelangt, so beantragt die Einigungskonferenz, der bisher vom Ständerat bevorzugten Lösung zuzustimmen und auf eine automatische bzw. periodisch festgesetzte Anpassung der Beiträge zu verzichten. Der Bundesrat kann die Beiträge anpassen, muss dies aber nicht zwingend jedes Jahr oder alle zwei Jahre tun. So viel zur Einleitung; anschliessend können wir die Fahne durchgehen.
Zu Artikel 25a Absatz 1bis: Es geht hier um die Kosten der Leistungen der Akut- und Übergangspflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt. Wenn diese Leistungen im Spital vom Arzt angeordnet werden, so sollen die Kosten nach dem Antrag der Einigungskonferenz während längstens vierzehn Tagen nach den Regeln der Spitalfinanzierung aufgeteilt werden. Nicht auszuschliessen ist, dass in Zukunft die DRG-Fallpauschalen auch einige Tage Übergangs- oder Akutpflege umfassen werden. Das wissen wir aber noch nicht. Mit dem Antrag der Einigungskonferenz ist aber klar, dass die Kostenübernahme nach der Regelung der Spitalfinanzierung nur unter den in dieser Bestimmung genannten Einschränkungen erfolgen soll.
Der Nationalrat hatte die Auffassung vertreten, die Festsetzung der Dauer dem Bundesrat zu überlassen. Bundespräsident Couchepin hat uns gestern Morgen erklärt, dass der Bundesrat die Dauer der zu übernehmenden Akut- oder Übergangspflege auf zwischen zehn und zwanzig Tage festsetzen würde. Sie sehen, mit unseren vierzehn Tagen liegen wir so etwa in der Mitte, und das entspricht auch dem, was der Bundesrat wahrscheinlich anordnen würde.
Was die automatische Anpassung der Beiträge an die Kosten anbelangt, so sind wir hier ganz klar auf der Linie des Ständerates geblieben. Die Einigungskonferenz beantragt Ihnen denn auch, auf eine Verpflichtung zu einer automatischen Anpassung zu verzichten. Das Krankenversicherungsgesetz kennt keine automatische Anpassung von Beiträgen und Tarifen. Wie Bundespräsident Couchepin im Nationalrat ausgeführt hat, besteht heute eine Ausnahme einzig bei der zeitlich beschränkten Regelung der Rahmentarife in der Pflege. Mit dem Antrag der Einigungskonferenz machen wir keinen Einbruch in das System. Ein solcher Einbruch beziehungsweise eine automatische Anpassung hier in der Pflegefinanzierung hätte sicher Forderungen in anderen Bereichen nach sich gezogen.
Zur kostenneutralen Überführung: Indem wir nun vierzehn Tage Akut- und Übergangspflege aus dem System herausnehmen, wird die Kostenneutralität für die übrigen Bereiche gewahrt. Es ist dies ein folgerichtiger Schluss nach der in Absatz 1bis getroffenen Lösung.