Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zuerst einige Bemerkungen in formeller Hinsicht. Ich habe Ihnen im Verlaufe des heutigen Morgens einen abgeänderten Antrag zu Artikel 12 Absatz 3 verteilen lassen des Inhalts, dass nach "Artikel 4" ein Punkt kommt und der Rest wegfällt. Die Bezugnahme auf das Konzept Bahn 2000 und den Alpentransitbeschluss wäre damit nicht mehr Gegenstand dieses Antrages. Grund hiefür ist der folgende: Ich werde alle meine Anträge, welche sich auf das Konzept Bahn 2000 und den Neat-Beschluss beziehen, zurückziehen. Demzufolge ist die Erwähnung dieser beiden Beschlüsse in dieser Bestimmung nicht mehr notwendig.
Lassen Sie mich begründen, warum ich mich zu diesem Schritt entschlossen habe:
1. Es wird ein Antrag von Herrn Kollege David zur Abstimmung kommen, der zumindest einen Teil dessen aufnimmt, was ich zu beantragen beabsichtigte, und ich hoffe, dass dem Antrag David zugestimmt wird.
2. Ich habe von anderen Kollegen und Kolleginnen, welche ebenfalls Anträge zur Bahn 2000 - zum Belassen des Konzepts Bahn 2000 - stellen, gehört, dass sie ebenfalls beabsichtigen, die diesbezüglichen Anträge zurückzuziehen.
3. Ihre vorgestrige Entscheidung, dass der Bundesrat die Variante des totalen Wegfalls des Zimmerbergtunnels nicht zu prüfen hat, dass also der Zimmerbergtunnel Bestandteil des Prüfungsauftrages des Bundesrates bleibt, vermag einen Rückzug ebenfalls zu rechtfertigen.
Ich lege Wert auf die Feststellung, dass der Rückzug meiner Anträge nicht erfolgt, um die Debatte zu verkürzen, sondern aus den von mir sachlich genannten Gründen; das scheint mir doch wichtig zu sein.
Nun zu dem Antrag, den ich Ihnen unterbreite: Er bezieht sich auf eine Frage, nämlich die, ob mit der Erwähnung des Ausdruckes "Public Private Partnership" nebst der Vorfinanzierung durch die Kantone auch eine Vorfinanzierung durch Dritte infrage komme. In der Klammer habe ich zum Ausdruck gebracht, dass unter diesen "Dritten" allenfalls auch PPP verstanden werden könnten.
Warum stelle ich diesen Antrag? Aufgrund der von Ihnen gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Finanzierung, wie auch immer sie im Detail aussehen wird, wird das Programm des Bundesrates in der neuen Botschaft darin bestehen, dass Objekte zeitlich irgendwo positioniert werden. Wenn parallel dazu die Finanzierung dieses zeitlichen Ablaufes gesichert ist, besteht Sicherheit, dass dann, wenn die Platzierung eines Projektes durch den Bundesrat erfolgt, auch Mittel zur Verfügung stehen und dannzumal dieser Kredit vom Bund übernommen wird. Die Endfinanzierung ist damit gesichert.
Nun glaube ich, dass man sich nebst den Kantonen als Vorfinanzierern durchaus auch weitere Optionen offenhalten muss. Ich versuche hier ein wenig praktisch zu sein - wobei das nicht als gefestigte Vorstellung zu verstehen ist -, mal zu sagen, was ich darunter verstehe und damit auch zum Ausdruck zu bringen, dass der Ausdruck Public Private Partnership nicht so eng verstanden werden darf, wie es Frau Savary getan hat. Nehmen wir einmal an, ein bestimmtes Objekt sei im Plan des Bundesrates für das Jahr 2023 fixiert. Es könnte nun sein, dass eine Gruppierung von Leuten auf die Idee kommt, sie möchte an sich schon 2014 beginnen, dass also eine Vorfinanzierungsdauer von ungefähr zehn Jahren zur Debatte steht. Denkbar wäre nun durchaus, dass [PAGE 452] solche Gespräche geführt würden unter Teilnahme der SBB, des Bundes, der Kantone, der Städte, aber auch von Unternehmungen, von Wirtschaftsverbänden und von Banken. Die erste sich stellende Frage wäre dann die: Was hätte eine solche PPP überhaupt zu betreffen? Hätte eine solche Partnership den Bau zu besorgen? Das scheint eher unwahrscheinlich zu sein. Der Zweck einer solchen PPP kann aber durchaus auch die Finanzierung allein sein. Völlig klar ist, dass Unterhalt und Betrieb des Projektes dann bei den SBB liegen müssten.
Ich versuche anhand eines Beispieles darzustellen, was Lösungen sein könnten, wenn allein die Finanzierung Gegenstand eines solchen PPP-Projektes wäre. Nehmen wir einmal an, die Summe der Investitionen in dieses Projekt würde eine Milliarde Franken ausmachen. Und nehmen wir an, eine Finanzierung hiefür könnte gefunden werden, wenn ein Zins von 4 Prozent vereinbart werden könnte. Es wären dies 40 Millionen Franken pro Jahr. Nun wäre durchaus vorstellbar, dass die SBB sich sagten, durch die Erhöhung des Komforts, Verbesserungen betreffend Fahrzeiten usw. lasse sich bezüglich der Trassenpreise eine gewisse Modifizierung finden. Diese Verbesserung bei den Trassenpreisen könnte als Bestandteil dieses Zinses betrachtet werden. Ich habe hier gewisse Berechnungen angestellt, die nicht im Detail gemacht werden müssen. Aber man könnte dann sagen, dieses Projekt als solches bringe unter dem Titel "Möglichkeit zur Erhöhung der Trassenpreise" Zusatzeinnahmen in der Grössenordnung von 15 bis 20 Millionen Franken pro Jahr, was dann Bestandteil des Zinses sein könnte.
Die Kantone, die daran interessiert wären, könnten nun wiederum sagen, sie seien zu einem ganz bescheidenen Engagement bereit und würden pro Einwohner und Monat 2 Franken zur Verfügung stellen; das würde wiederum eine Summe von 12 Millionen ergeben. Denkbar wäre nun auch, dass die Wirtschaft sagen würde, auch sie sei daran interessiert, dass ein solches Projekt realisiert werde; sie engagiere sich ebenfalls, zum Beispiel organisiert durch Wirtschaftsverbände. Ich treffe die Annahme von 10 Franken pro Monat für jene Angestellten, die mit der Bahn fahren. Auch Städte könnten sich beteiligen.
Durch eine geschickte Art und Weise des Vorgehens könnte erreicht werden, dass die Verzinsung im Umfang von 40 Millionen Franken pro Jahr sichergestellt wäre. Die Finanzierung des Objektes selbst könnte durch ein Bankenkonsortium vorgenommen werden, das nach erfolgter Realisierung die vorgenommene Finanzierung in Obligationen umwandelt und diese beispielsweise institutionellen Anlegern, insbesondere Pensionskassen, zur Verfügung stellt. Für Pensionskassen wäre das ein nicht uninteressantes Anlageobjekt, weil es erstens sicher und zweitens relativ vernünftig verzinst wäre.
Ich sage nicht, dass das so kommen wird. Mit meinem Antrag will ich nur erreichen, dass die Option, dies auch tatsächlich machen zu können, nicht verbaut wird. Deshalb dürfte man eben nicht nur eine Vorfinanzierung durch die Kantone als Möglichkeit sehen, sondern müsste auch gewisse Flexibilitäten durch eine Ausweitung auf andere vorsehen. Das und nur das ist der Sinn dieses Antrages. Ich glaube, gerade weil es eine grosse Herausforderung ist, sollte es auch verschiedene Möglichkeiten geben, sich dieser Herausforderung zu stellen.