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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-05

Wortprotokoll

Wenn ich das höre, kommt mir die Operette "Der fidele Bauer" in den Sinn: "Mutter, du musst mir was Schön's jetzt kaufen ..." - das ist Absatz 2 von Artikel 10 mit all den Wünschen, die wir am Dienstag, den 3. Juni 2008, beschlossen haben. Heute wird das Lied gesungen: "Heinerle, Heinerle, hab' kei Geld ..."

Nun, so geht es natürlich nicht. Wir müssen, wenn wir weiterbauen möchten, auch die entsprechenden Mittel dazu finden. Es darf nicht einfach bei Versprechen bleiben, dass man dereinst irgendwie die Sache mit den heutigen Mitteln, die zur Verfügung stehen, finanzieren werde. Den Mitteln, die wir mit den heutigen FinöV-Einnahmen generieren können - das sind 1,6 Milliarden Franken pro Jahr -, stehen Ausgaben für Projekte, die wir bauen werden, in der Höhe von insgesamt 31,5 Milliarden Franken gegenüber. Es wird, Herr Büttiker, mindestens bis zum Jahre 2027 dauern, bis diese Projekte gebaut und bezahlt sind. Wenn Sie jetzt nur irgendein Bauprojekt realisieren wollen, nur einen Nagel an irgendeinem Ort einschlagen wollen oder nur einen Meter Gleis verlegen wollen, ohne zusätzliche Mittel zu sprechen - Sie haben x-mal "Ich will nicht, ich will nicht" gesagt -, dann können Sie Ihren Wisenbergtunnel bis 2027 vergessen, und dann vergessen wir den Zimmerbergtunnel bis 2027. Diese Rechnung ist einfach zu machen; dazu braucht es keine grossen Rechenkenntnisse.

Das ist eine ehrliche Aussage, eine Berechnung, die besagt: So viele Projekte bauen wir; die kosten 31,5 Milliarden Franken; das haben Sie hier aufgezeigt erhalten; die Einnahmen sind verfassungsmässig gegeben; das dauert deshalb so lange, weil das, was wir zu bauen beschlossen haben und heute beschliessen werden, kongruent mit den Einnahmen sein muss, die zur Verfügung stehen.

Das ist die Rechnung! Sie kann gar nicht anders gemacht werden: Einnahmen gleich Ausgaben, dazu kommen zusätzlich aus der Bevorschussung die Zinsen. Ich habe diese Information beim Bundesamt für Verkehr nachgefragt. Ich habe auch mit Herrn Pfisterer gesprochen, allerdings nachdem wir unsere Beschlüsse gefasst hatten. Auch er ist überzeugt, dass es nicht anders geht. Wenn man in der nächsten [PAGE 446] oder übernächsten Dekade etwas bauen will, muss man neue Mittel generieren.

Ich argumentiere nicht einfach aus verkehrspolitischer Sicht. Wir haben einen Mitbericht der Finanzkommission erhalten. Ich bitte alle Ratsmitglieder, die der Finanzkommission angehören und zu unseren Finanzen schauen, sich in Erinnerung zu rufen, was die Finanzkommission uns allen geschrieben hat: "Die Finanzkommission kommt zum Schluss, dass der im FinöV-Fonds vorhandene projektbezogene Handlungsspielraum - bedingt durch die steigende Zinslast - zunehmend schwindet. Eine Vergrösserung des Handlungsspielraums durch erneutes Anheben der Bevorschussungslimite bzw. eine zusätzliche Fristerstreckung" - das ist der Antrag, den Frau Fetz eingebracht hat und der auch im Antrag der Minderheit Büttiker enthalten ist - "ist ... abzulehnen. Bereits vor zwei Jahren hat die EFK Zweifel an der Werthaltigkeit der FinöV-Bevorschussung bzw. deren Bilanzierung im Finanzvermögen angemeldet und damit auch die Frage der Vereinbarkeit" - und nun hören Sie bitte genau hin - "mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen über die Schuldenbremse aufgeworfen."

Wenn wir einfach keine Mittel sprechen und uns damit vertrösten, dass man die Rückzahlung der Bevorschussung irgendwie auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt, haben wir Probleme mit der Verfassung und mit der Schuldenbremse. Man wird also Mühe haben, in den Bundesfinanzen diese Schuld noch als Guthaben in der Bilanz aufzuführen. Die Werthaltigkeit - das wird im Mitbericht der Finanzkommission mehrmals betont - muss bei einer verzögerten Rückzahlung massiv hinterfragt werden.

Was schreibt uns die Finanzkommission? Sie schreibt uns unter "Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für die Folgebotschaft" nichts anderes als das, was im Antrag der Mehrheit steht: "Angesichts der Anzahl der zur Diskussion stehenden Projekte einerseits und des verbleibenden finanzpolitischen und finanzrechtlichen Handlungsspielraums andererseits hat die Finanzkommission Möglichkeiten alternativer Finanzierungsmöglichkeiten diskutiert. Die Kommission hat beschlossen, das Eidgenössische Finanzdepartement zu beauftragen, entsprechende Überprüfungen vorzunehmen und die Ergebnisse in die Folgebotschaft einfliessen zu lassen." Die Mehrheit hat nichts anderes gemacht, als der Finanzkommission Folge zu leisten. Wir wollen ein Paket bei ZEB 2, bei dem wiederum, wie wir das jetzt klugerweise bei ZEB 1 machen, die Projekte und deren Kosten mit der Finanzierung übereinstimmen. Wenn wir wenig Geld haben, wird es weniger Projekte geben. Wenn man mehr Geld generieren kann, dann werden mehr Projekte realisiert werden können. Das ist die offene Formulierung, die wir gewählt haben.

Natürlich haben wir auch diskutiert, ob Public Private Partnership eine Möglichkeit wäre. Wir haben das auch in Erwägung gezogen, aber wir haben es nicht explizit hineingeschrieben. Deshalb kann man dem Antrag Burkhalter zustimmen und prüfen lassen, ob die Überlegungen, die das Departement und der Bundesrat schon mehrmals angestellt haben, unter neuen Voraussetzungen vielleicht zu einer Lösung führen. Deshalb würde ich Ihnen beantragen, hier dem Antrag Burkhalter zu folgen, genauso wie dem Antrag Schweiger bei Artikel 12 Absatz 3. Das ist eine weitere Öffnung. Wir haben sie kritisch hinterfragt, aber wir wollen diese Möglichkeit offenhalten.

Zur Vorfinanzierung durch die Kantone, ich habe es Ihnen beim Eintreten gesagt: Machen Sie sich da keine Illusionen! Wenn Sie etwas durch die Kantone vorfinanzieren lassen, müssen Sie sich klar darüber werden, wann wir dereinst die Mittel haben werden, die Guthaben der Kantone zurückzubezahlen. Wir können nicht sagen: "Kantone Zürich und Zug, finanziert mal den Zimmerbergtunnel für eine Milliarde Franken", und wir haben keine Ahnung, wie, wann und mit welchen Mitteln wir irgendwann einmal dem Kanton Zug und dem Kanton Zürich diese Mittel zurückbezahlen wollen. Das ist nicht seriös. Wenn ich ein Haus baue, kann ich durchaus eine Hypothek aufnehmen, aber ich mache dann eine Lebensplanung, dass ich irgendwann einmal den grössten Teil oder sogar die ganze Hypothek zurückbezahlen werde. Insofern möchte ich Sie bitten, bei dieser Vorfinanzierung sehr vorsichtig zu sein.

Frau Fetz ist so clever, dass sie gesagt hat, in den ersten Jahren würden wir nur 25 Prozent zurückzahlen und dann 50; dann hat sie einen Sprung gemacht und gesagt, danach würden wir 75 Prozent zurückzahlen. Wenn Sie dann 75 Prozent der FinöV-Einnahmen verwenden müssen, um die Bevorschussung an den Bund zurückzubezahlen, und Sie die Restschulden verzinsen müssen, wird der Fonds überfordert sein, weil die Verpflichtungen die Einnahmen übersteigen. Oder zumindest bleiben dann keine Mittel, um in dieser späten Phase noch Investitionen zu finanzieren.

Schliesslich ist noch eine Rechnung zu machen, Frau Fetz: Wenn Sie 25 Prozent in den ersten Jahren bezahlen und dann 50 und noch später 75, wird die Zinslast in der Summe grösser werden. Ich möchte Sie bitten, Folgendes zu bedenken: Wir können bevorschussen, aber die Summe der Zinsen wird enorm gross. Ich habe versucht, Ihnen das auf dieser Darstellung zu zeigen. Bei 8,6 Milliarden Franken Bevorschussung werden wir, bis alles im Jahr 2027 zurückbezahlt sein wird, 7 Milliarden Franken Zinsen bezahlt haben! Das ist eine enorme Summe, die wir eigentlich verwenden möchten, um Projekte zu finanzieren, und nicht, um Zinsen zu bezahlen. Insofern ist auch hier Vorsicht geboten.

Gestern haben Sie - zu Recht, ich kann das verstehen - Ihre regionalen Projekte in den Vordergrund gestellt und deren Wichtigkeit und Bedeutung betont. Es wurde gesagt, man müsse in den Zügen schon heute stehen, die Trassen seien voll belegt usw. Wenn wir die Probleme irgendwie noch zu unseren Lebzeiten beheben wollen, dann müssen wir auch so ehrlich sein, zu sagen, dass wir neue Mittel suchen müssen. Das hat die Mehrheit Ihrer Kommission getan. Ich glaube, das ist eine ehrliche Variante. Was die Minderheit Büttiker vorschlägt, ist zwar auch konsequent, aber die Konsequenz ist, Herr Büttiker, dass dieser Rat vor 2027 - und dann werden Sie und ich nicht mehr hier sein - keine Baubeschlüsse zu ZEB 2 wird fassen können.

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