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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-05

Wortprotokoll

Ich mache es zu den jeweiligen Bundesbeschlüssen kurz; es geht darum, dass man sagt, welches die Meinung der Kommission war.

Im Bundesbeschluss 3 werden die für die Lärmsanierung benötigten Mittel festgelegt. Sie betragen neu 1,33 Milliarden Franken und sind damit um 0,5 Milliarden Franken geringer, als im jetzt geltenden Recht vorgesehen ist. Am festgelegten Ziel der Lärmsanierung und an konkreten Massnahmen wird jedoch nichts geändert. Das hat auch Herr Bundesrat Leuenberger am Dienstag nochmals bestätigt. Die Lärmsanierung an der Quelle, d. h. am Rollmaterial, sowie am Rande der Fahrspuren oder in den betroffenen Gebäuden schreitet planmässig voran. Die gesetzliche Frist für die baulichen Massnahmen und die Schallschutzmassnahmen an den Gebäuden läuft bis 2015. Dieser Termin kann gemäss heutigem Planungsstand eingehalten werden. Dank der Kosteneinsparungen wird nicht der ganze Kredit benötigt. Es kann deshalb eine Reduktion der Mittel vorgenommen werden.

Die Kommission beantragt Ihnen hier einstimmig, dem Bundesrat zu folgen.