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Tschuppert Karl · Nationalrat · 1999-12-07

Tschuppert Karl · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-07

Wortprotokoll

Schweiz Tourismus ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Bundes. Sie besteht seit 80 Jahren. Sie hat für die Schweiz als Reiseziel zu werben und den Marktauftritt der Schweizer Tourismuswirtschaft zu koordinieren.

Mit dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 gab das Parlament Schweiz Tourismus aufgrund einer umfassenden Neuorientierung den Auftrag, gezielt Gäste anzuziehen und dabei mit allen verfügbaren Mitteln des modernen Marketings möglichst marktnah zu operieren. Damals wurde in Artikel 6 des geltenden Erlasses auch festgelegt, dass die Bundesversammlung alle fünf Jahre mit einfachem Bundesbeschluss den Zahlungsrahmen für die Finanzhilfe des Bundes festlegt.

In den letzten fünf Jahren hat Schweiz Tourismus die Schweiz als touristische Marke erfolgreich auf den touristischen Märkten repositioniert. Sie hat neue Produktionslinien entwickelt und eine elektronische Plattform für die Information und Reservation touristischer Angebote geschaffen. Sie hat beispielsweise in Zürich ein Call Center für Individualtouristen und in Kriens ein Mailing House eröffnet.

Vor allem aber ist es Schweiz Tourismus gelungen, die zahlreichen tourismusabhängigen Unternehmungen und Branchen für einen gemeinsamen Marktauftritt zu gewinnen. Die Schweiz tritt heute auf den internationalen Märkten viel geschlossener und wirksamer auf als früher. Die verstärkte nationale Kooperation im Bereich des Destinationsmarketings ist auch notwendig, denn der Schweizer Tourismus hat zwischen 1992 und 1996 einen schweren Rückschlag erlitten.

Es geht darum, den noch zaghaften touristischen Wiederaufschwung zu festigen. Dazu schlägt der Bundesrat eine leichte Erhöhung des Zahlungsrahmens vor. Dieser soll für die Jahre 2000-2004 gesamthaft 190 Millionen Franken betragen. In der laufenden Finanzperiode 1995-1999 beläuft er sich auf 172 Millionen Franken. Aufgrund der grossen Anstrengungen, die zur Rückeroberung verlorener Marktpositionen notwendig sind, wollte eine starke Minderheit im Ständerat den Zahlungsrahmen auf 220 Millionen Franken aufstocken. Um das Ziel eines ausgeglichenen Finanzhaushaltes nicht zu gefährden, schloss sich der Ständerat dem Entwurf des Bundesrates mit 190 Millionen Franken an.

In der WAK wurde die Frage aufgeworfen, ob die direkt interessierten Kreise nicht vermehrt für die Finanzierung von Schweiz Tourismus herangezogen werden könnten. Es wurde vorgeschlagen, die finanziellen Leistungen des Bundes von den Leistungen der Wirtschaft abhängig zu machen. Mit einer solchen Abhängigkeit könnte Schweiz Tourismus nicht mehr ausreichend finanziert werden. Der Unternehmer hat in der Praxis zuerst für eigenes Marketing zu sorgen; dann hat er die lokale und regionale Tourismuswerbung zu unterstützen. So bleibt zu wenig Geld für die touristische Landeswerbung übrig.

Im Ausland zahlt der Staat aus diesen Gründen in der Regel bis zu hundert Prozent des nationalen Tourismusmarketings. Er tut es, weil er die touristische Werbung für das Land als eine volkswirtschaftliche Aufgabe betrachtet, die vielen nützt und niemanden vom Nutzen ausschliesst.

In der Schweiz legen Bundesrat und Gesetzgeber aber Wert darauf, dass sich die Wirtschaft finanziell an den nationalen Werbeaktionen beteiligt. Eine Gemeinschaftswerbung kann nicht einseitig finanziert werden; sie ist eine typisch partnerschaftliche Aufgabe. Die Schweizer Wirtschaft hat das begriffen und steigert ihr finanzielles Engagement für diese Gemeinschaftswerbung stetig.

In der WAK ist lange darüber diskutiert worden, ob es sinnvoll ist, international zu werben, wenn auf der Seite der Struktur und des Angebotes offensichtliche Schwächen bestehen und deshalb das touristische Potenzial nicht ausgeschöpft werden kann. Es ist darüber nachgedacht worden, ob nicht ein angebotsseitiger Aktionsplan notwendiger wäre. Es wurde gesagt, ein solches Vorgehen dränge sich auch auf, um die tourismusabhängigen Arbeitsplätze, vor allem im Bereich des Gastgewerbes, attraktiver zu machen.

Diese Argumente überzeugten in der Kommission. Um die Finanzierung von Schweiz Tourismus sicherzustellen, beschloss sie, auf den Entwurf zum Finanzierungsbeschluss für Schweiz Tourismus einzutreten und die Gewährung einer Finanzhilfe gemäss dem Entwurf des Bundesrates zu befürworten. Gleichzeitig reichte sie die Motion 99.3569 zur Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes im Bereich des Tourismus ein. Es wurde auch beantragt, diesen Vorstoss heute, gleichzeitig mit der Finanzhilfe für Schweiz Tourismus, zu behandeln.

Die Motion verlangt vom Bundesrat einen Bericht darüber, wie das bestehende touristische Angebot produktiver und international wettbewerbsfähiger gemacht werden könnte. Die Kommission erwartet eine Lageanalyse und gegebenenfalls Vorschläge bezüglich Massnahmen bis Ende 2001.

In einer Phase der Tertialisierung unserer Volkswirtschaft, in der die Industrie mit immer weniger Leuten immer mehr produziert, sind wir vermehrt auch wieder auf touristische Arbeitsplätze angewiesen. Zusätzliche Ausgaben der in- und ausländischen Besucher schaffen Beschäftigung in der Stadt, auf dem Land und in den Berggebieten.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, auf den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Finanzhilfe 2000-2004 an Schweiz Tourismus einzutreten und die Motion "Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes im Bereich des Tourismus" (99.3569) zu überweisen.