Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-05
Wortprotokoll
Beim Eintreten habe ich die Änderung des Fonds-Reglementes dargestellt. Entscheidend ist die Änderung in Artikel 6 Absatz 3. Hier wird der Beginn der Rückzahlung der Bevorschussung aus dem Fonds an die Bundeskasse anstatt auf das Jahr 2015 neu auf den Beginn der kommerziellen Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels angesetzt. Dies erlaubt eine grössere Bautätigkeit in der zweiten Hälfte des nächsten Jahrzehnts, was insbesondere ermöglicht, die ZEB-Kernprojekte etwas schneller zu realisieren. Zudem folgt dieses Vorgehen der ursprünglichen Absicht, die Rückzahlung der Bevorschussung erst nach Abschluss der Arbeiten am Gotthard-Basistunnel vorzunehmen.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundesbeschluss 5 integral zuzustimmen.