Lexipedia

Leumann Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-05

Wortprotokoll

Das Thema "Hochpreisinsel Schweiz" ist als Teil der Wachstumspolitik des Bundesrates ein zentrales Thema des Volkswirtschaftsdepartementes. Wir wollten von Frau Bundesrätin Leuthard wissen, was für Massnahmen und Konzepte auf Stufe von Produktimporten durch Konsumenten geplant sind, wie z. B. eine Erhöhung des Zollfreibetrages bzw. des mehrwertsteuerbefreiten Betrages bei Internet-Bestellungen im Ausland.

Hier die Antworten: Es wurde kürzlich ein Bericht publiziert, der die verschiedenen Preisunterschiede zwischen der EU und der Schweiz aufzeigt, wobei es sich zeigt, dass sich einiges verbessert hat. Andererseits gibt es aber auch Produkte, die bei uns wesentlich teurer sind als im EU-Raum, wie z. B. Babynahrung oder Leistungen im Baubereich. Das Bundesamt für Wohnungswesen verfasste in diesem Zusammenhang mit Universitäten eine Studie, die aufzeigt, dass das hohe Preisniveau auf folgende Faktoren zurückzuführen ist: Schweizerinnen und Schweizer wünschen mehr Komfort als Leute in den umliegenden Ländern. Heute besteht im Vergleich zu früher ein Anspruch auf mehr Quadratmeter Wohnfläche pro Person. Die Ausbaustandards bei Wohnungen sind gestiegen, und es bestehen vermehrt Auflagen von SIA oder von privaten Organisationen, was das Bauen enorm verteuert. Ein Dialog mit den Kantonen hat aufgezeigt, dass hier auch unterschiedliche Bestimmungen bestehen. Zum Teil ist das auf versicherungstechnische Fragen zurückzuführen, andererseits liegt es auch in der Kompetenz der Kantone, zu bestimmen, wie viele Quadratmeter Solarzellen z. B. auf einem Dach montiert werden dürfen. [PAGE 428] Die einen akzeptieren zwei, die anderen drei. Auch das erhöht die Baukosten.

Probleme in verschiedenen Bereichen wurden aber bereits angepackt. Die Öffnung des Postmarkts wird noch dieses Jahr unterbreitet, die Mehrwertsteuerrevision soll Vereinfachungen bringen und sich bei Klein- und Mittelbetrieben kostensenkend auswirken. Noch vor den Sommerferien soll dem Bundesrat das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse unterbreitet werden, wobei fast 70 Prozent der Produktevorschriften bereits mit der EU harmonisiert sind. Der Bundesrat will weiter mit der EU über die Agrarprodukte inklusive vor- und nachgelagerter Bereiche verhandeln. Das wird eine Reduktion von Importhemmnissen für die betroffenen Betriebe ergeben, die Agrarprodukte importieren müssen, die sie für ihre Produktion benötigen. Auch davon werden die Konsumenten profitieren.

Es gibt aber auch Vorlagen - da müssen wir uns selber an der Nase nehmen -, die vom Parlament zusätzlich verteuert werden, zum Beispiel die Tierschutzverordnung oder die Deklarationspflicht für Holz, wo eine Motion gegen den Willen des Bundesrates angenommen wurde. Es ist in der Schweiz nach wie vor so, dass eine Produktion nicht in allen Bereichen wettbewerbsfähig ist. Die Importprodukte sind der Hauptfokus, und landesintern muss mit den Auflagen und den zusätzlichen Belastungen sensibel umgegangen werden, weil es immer auch die Wettbewerbsfähigkeit einschränkt.

Im Weiteren wurde von Vertretern der Landwirtschaft auch das Thema Frühkartoffeln aus Ägypten vorgebracht. Ich gehe hier nicht weiter darauf ein, weil Frau Bundesrätin Leuthard das ja in der Diskussion um den Aussenwirtschaftsbericht dargelegt hat. Was die Bauern auch noch beschäftigt, ist die Produktion von Nahrungsmitteln für Energiezwecke. Diese wird jedoch vom Bundesrat nicht unterstützt, und auch die Bauern sind der Meinung: Teller vor Tank.

Nun komme ich noch zum EJPD. Hier haben wir uns schwerpunktmässig des Themas Migrationspolitik angenommen und folgende Fragen aufgeworfen: Was sind die Erfahrungen mit dem revidierten Asyl- und Ausländerrecht? Was sind die geplanten Massnahmen zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern?

Zu den Erfahrungen mit dem Asyl- und Ausländerrecht: Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat uns dargelegt, dass die Zwangsmassnahmen zur Durchsetzung einer Ausreisepflicht in sieben Kantonen überprüft wurden, und es wurde gesamtschweizerisch in etwa hundert Fällen eine Durchsetzungshaft angeordnet. Das Bundesgericht anerkannte die Anordnung als rechtmässig und befand, sie sei nicht EMRK- oder völkerrechtswidrig. Eine weitere Neuerung ist die Prüfung einer Aufenthaltsbewilligung für vorläufig Aufgenommene nach fünf Jahren. Diese Praxis hat sich bewährt und wird weitergeführt. Der verbesserte Zugang zur Erwerbstätigkeit für vorläufig Aufgenommene hat sich in den Kantonen positiv ausgewirkt, und im Jahre 2007 stieg die Beschäftigungsrate von 37 auf 40 Prozent. Je offener die Kantone dies handhaben, umso mehr Personen kann man in eine Erwerbstätigkeit hineinführen. Gestützt auf die neue Härtefallregelung wurden auch Aufenthaltsbewilligungen aus humanitären Gründen erteilt. Die Neuformulierung des Nichteintretenstatbestandes wegen fehlender Reise- und Identitätspapieren führte zu einer vermehrten Abgabe von Papieren. Die Zunahme betrug 34 Prozent. Es kann also bestätigt werden, dass die neue Ausländer- und Asylgesetzgebung im Wesentlichen so funktioniert, wie man sich das vorgestellt hat.

Nun noch zum Thema Integration: Grundsätzlich besteht ein breiter Konsens darüber, dass die Integration von Ausländerinnen und Ausländern das Gebot der Stunde ist, aber die Meinungen über die erforderlichen Massnahmen gehen etwas auseinander. Für die Umsetzung sind hier grundsätzlich die Kantone zuständig. Sie soll in den Kantonen verankert und umgesetzt werden, und zwar in der Schule und am Arbeitsort. Zum Teil entwickeln Kantone eigene Integrationsprogramme, und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen funktioniert gut. Im Vordergrund steht die sprachliche, schulische und Bildungsintegration, aber auch die Integration durch Arbeit. Ob ein Integrationsgesetz nötig ist, wird sich weisen. Zuerst soll aber abgeklärt werden, ob die Bestimmungen des AuG wirksam sind.

Der Bundesrat verabschiedete einen Bericht mit 45 Massnahmen. Ein zentraler Bereich ist die Verständigungsmöglichkeit; ein Rahmenkonzept legt die Standards fest. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen funktioniert gut. Es wurden 9 Millionen Franken für schwer erreichbare Zielgruppen investiert, also Jugendliche und Mütter, sowie ein Sprachförderungskonzept im Rahmen der Arbeitslosenversicherung für 60 Millionen Franken. Im Bereich Berufsbildung wurde ein Case Management eingeführt, das heisst die Begleitung von Jugendlichen mit Defiziten ab dem siebten Schuljahr. Die Federführung liegt beim BBT. Zusammen mit den Kantonen wurden auch integrationsrelevante Projekte unterstützt. Im Bereich der Arbeit will man bei der Stellensuche unterstützend wirken, die Arbeitgeber sensibilisieren und vermehrt Kurse zur Stärkung von Basiskompetenzen im Lesen und im Schreiben anbieten.

Ein spezieller Bereich ist die Quartierentwicklung. Mit drei mittelgrossen Städten wurde untersucht, wo sich insbesondere Integrationsdefizite ansammeln und wie man ihnen begegnen kann. Hier ist die Betreuung der Mütter auch ein wesentlicher Punkt.

Es kann also zusammenfassend bestätigt werden, dass die Erfahrungen, die wir mit dem AuG und mit der Migration gemacht haben, in den genannten Bereichen positiv sind.