Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-06-10
Wortprotokoll
Durch das Votum von Herrn Leuenberger angeregt, mache ich einige Bemerkungen zu ein paar Dingen, die ich zum Teil aus meiner eigenen Praxis kenne.
Selbstverständlich wäre es falsch zu sagen, diese Neuregelung würde ausschliesslich Kleinere betreffen. Selbstverständlich gibt es Bereiche, bei denen sogenannt Grosse betroffen wären. Es gibt aber auch einen Bereich, den ich einmal als mittleren Bereich bezeichnen würde. Dieser mittlere Bereich betrifft die immer grösser werdende Zahl von international tätigen Konzerngesellschaften. Ich habe schon in anderem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass meines Erachtens in Zukunft für die Schweiz eine grosse Chance darin besteht, Teile von Konzernen, eben Konzerngesellschaften, in der Schweiz zu haben. Dabei kann es sich um Konzernleitungsgesellschaften, Vertriebsgesellschaften oder Konzernfinanzierungsgesellschaften handeln. Diese Gesellschaften sind international so stark positioniert, dass eben auch und zum Teil sogar recht viele ausländische Mitarbeiter dort tätig sind - eben wegen der internationalen Verknüpfung und aufgrund des Umstandes, dass bei internationalen Firmen der Wechsel von einem Standort zum anderen eine grosse Bedeutung hat.
Für die Sitznahme solcher Gesellschaften spielt es nun nicht nur eine Rolle, wie sie selbst besteuert werden, sondern auch, wie die Besteuerung ihrer Mitarbeiter erfolgt. Grund hiefür ist nicht zuletzt der Umstand, dass es eben gerade diese Mitarbeiter sind, welche den Entscheid fällen, ob man in das Land A oder in das Land B geht. Die Erfahrung lehrt uns nun einfach, dass bei der Auswahl eines Standortes sehr viele Faktoren eine Rolle spielen. Ich hatte einmal die Gelegenheit, so eine Checkliste einer grossen Law Firm in den USA einzusehen; es ging darum, wie man Kunden berät, wo sie sich niederlassen sollen. Das geht von Soft-Aspekten über die Steuerbelastung der Gesellschaft hin zur steuerlichen Belastung der Mitarbeiter usw.
Wir müssen einfach vorsichtig sein und uns fragen, ob wir in diesem wirklich zukunftsträchtigen Bereich etwas aus der Hand geben wollen, was uns später leidtun könnte. Dies ist eben die Besteuerung der mittleren Kader, der international tätigen Personen, die sich gewohnt sind, in anderen Ländern so und nicht anders besteuert zu werden. Es besteht, wenn wir in Zukunft diese Konzerngesellschaften wollen, eine gewisse Notwendigkeit, sich dem internationalen Standard anzupassen.
Nun komme ich zum eigentlichen Votum von Herrn Leuenberger: Falsch wäre es zu sagen, dass es bei den Kleinen überhaupt keine Rolle spiele. Ich habe per Zufall auch die Gelegenheit, bisweilen Leute zu beraten, welche solche Jungunternehmen gründen. Da ist es in der Tat so, dass solche Leute nur deshalb gewonnen werden können, weil sie daran glauben, an einer Chance partizipieren zu können. Wäre es nun so, dass die Besteuerung der Mitarbeiteroptionen in der Schweiz anders wäre als in anderen Ländern, wäre eben auch die Gefahr vorhanden, dass man Jungunternehmen im Ausland ansiedeln bzw. Teile davon an anderen Orten platzieren würde. Gerade für den Innovationsstandort ist es doch extrem wichtig, solche Jungunternehmen zu haben.
In diesem Zusammenhang gibt es eben doch noch etwas, bei dem ich nicht ganz begreife, wieso Mitarbeiteroptionen nicht auch emotional akzeptiert werden. Ich versuche das, was ich meine, anhand eines Beispiels zu erklären: Nehmen wir einmal an, jemand beabsichtige, ein Jungunternehmen zu gründen, und sei bereit, eine gewisse Menge Geld hineinzugeben. Er würde dann vor der Tatsache stehen, Mitarbeiter engagieren zu müssen. Nun ist denkbar, dass einer der Mitarbeiter bereit wäre, sich ebenfalls an dieser Firma zu beteiligen - z. B. weil er einen reichen Vater hat. Er würde also von allem Anfang an Aktien kaufen. Ein anderer aber, der diese Möglichkeit nicht hat, könnte sich nicht von Anfang an der Gesellschaft beteiligen, würde aber - eben wegen solcher Optionen - die Chance sehen, dies zukünftig zu machen.
Steuerlich wäre die Situation dieser beiden völlig unterschiedlich. Derjenige, der von Haus aus Geld hat, würde die ganze Wertsteigerung der Aktien als Kapitalgewinn nicht besteuern müssen; derjenige, der bereit ist, sich zu engagieren, auf etwas vorübergehend zu verzichten, müsste die gesamte Wertsteigerung besteuern. Ich bin mir schon bewusst, dass dies steuerdogmatisch eine nicht ganz richtige Argumentation ist. Aber immerhin ist doch zu erkennen, dass es solche Möglichkeiten gibt. Die Vorlage, die nun steht, ist der Versuch eines Ausgleichs, der Versuch, diese verschiedenartigen Anliegen und Möglichkeiten unter einen Hut zu bringen.