David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-06-10
Wortprotokoll
Ich möchte auf einige Argumente eingehen, die jetzt in der Debatte gefallen sind. Ich fange hinten an, beim Votum von Kollegin Sommaruga. Es ist so, ich habe es Ihnen gesagt, wir haben diese Argumente, die sie jetzt vorgetragen hat, vor zwei Jahren aus dem Nationalrat gehört. Das war ja der Anlass, diesen Bericht zu machen. Der Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung setzt sich intensiv mit diesen Fragen auseinander, und der Kommission wird detailliert und nach meiner Meinung auch vollständig Bericht erstattet.
Der Bericht ist aber nicht so ausgefallen, wie diejenigen, die den Bericht verlangt haben, es sich gewünscht haben. Denn viele haben damals, vor zwei Jahren, ausgeführt, es würden hier grosse Privilegien geschaffen. Jetzt hat es sich erwiesen, dass das Gegenteil der Fall ist. Das ist natürlich nicht positiv für jene, die gedacht hatten, die bundesrätliche Vorlage sei darauf ausgerichtet. Also bin ich der Meinung, wir sollten uns an den Bericht halten. Er ist von Fachleuten ausgearbeitet worden, und wir sollten jetzt das Ergebnis dieser Prüfung akzeptieren.
Natürlich kann man immer wieder die Gegenargumente bringen. Ich nehme eines heraus:
Frau Sommaruga hat ausgeführt, wir hätten die günstigste Besteuerung, die es auf dem Globus überhaupt gebe. Das trifft in keiner Weise zu, und das steht auch im Bericht. Die USA haben teilweise null Besteuerung in diesem Bereich - null Besteuerung, eben überhaupt keine Steuern. Andere Länder haben viel tiefere Sätze, als wir sie haben. Wir haben den Maximalsatz, haben den Maximalsatz von Kanton und Bund, das gibt über 30 Prozent. Viele Länder besteuern wie Kapitalgewinne, zum Beispiel Grossbritannien, das sind dann 18 Prozent.
Ich denke, wir müssen hier die Dinge schon sorgfältig angehen. Im Bericht ist das wirklich im Detail aufgearbeitet worden, und die Kommission hat sich auch intensiv damit auseinandergesetzt. Also, ich kann die Behauptungen von vor zwei Jahren, die hier eben jetzt wiederholt werden, so nicht unterstützen. Ich bitte Sie, diese auch nicht aufzunehmen. Ein wichtiger Punkt ist wirklich der - das war ja eigentlich das zentrale Anliegen der Kommission -, jetzt herauszufinden: Schaffen wir hier Vorteile für Steuerpflichtige, neue Vorteile vor allem? Das hat jetzt auch wieder Frau Sommaruga geltend gemacht. Gerade das wird vom Bericht widerlegt. Im Gegenteil - die Ausübungsbesteuerung ist in jedem Fall mit einer deutlich höheren Steuerbelastung verbunden als die Zuteilungsbesteuerung, die wir heute haben.
Mit anderen Worten: Wenn man der Minderheit folgen würde, die ja eine ganz scharfe, höhere Besteuerung vorsieht, dann müsste man am Schluss die Vorlage wirklich ablehnen. Man müsste beim heutigen Steuerrecht bleiben, wenn man keine Verschärfung der Besteuerung will. In dem Sinn denke ich auch, dass sich die Referendumsfrage in dieser Form nicht stellt, denn das, was wir vorschlagen, ist eine Verschärfung der Besteuerung. Aber es ist eine mässige Verschärfung und keine Entlastung, wie eben ursprünglich geltend gemacht wurde. In dem Sinne sind diese Argumente für mich nicht so tragfähig, um hier der Minderheit zu folgen. [PAGE 466]
Ein wichtiger Punkt, den ich aufgreifen möchte, ist das Argument von Herrn Kollege Berset, die heutige Zuteilungsmethode habe keine gesetzliche Grundlage. Das trifft nach meiner Meinung so nicht zu. Es gibt ein Bundesgerichtsurteil zu dieser Frage - es stammt aus dem Jahre 1990 -, und dieses Urteil hat das Bundesgericht im Jahre 1995 noch einmal bestätigt. Das Bundesgericht hat gesagt, wegen der Steuergerechtigkeit und wegen der korrekten Erfassung der Einkommen müsse mit einem Diskontsatz von 6 Prozent - gemäss heutiger Methode - diskontiert werden, der zugeteilte Wert müsse herabgesetzt werden, und der Zinssatz müsse jeweils den wirtschaftlichen Realitäten entsprechen. Mit anderen Worten: Das Bundesgericht hat aufgrund der bestehenden Einkommensteuergesetzgebung die Bemessung der Mitarbeiterbeteiligung geregelt. Es kommt immer wieder vor, dass das Bundesgericht anstelle des Gesetzgebers die Rechtslage klärt und auch festschreibt, wie es sein muss. Danach erst hat die Steuerverwaltung das Kreisschreiben Nr. 5 gemacht. Sie hat dieses Kreisschreiben später, im Jahre 1997, dann auch angepasst. Diese Kreisschreiben der Verwaltung basieren also auf Bundesgerichtsurteilen. In dem Sinne ist das Argument, es sei hier keine gesetzliche Grundlage vorhanden, nach meiner Überzeugung nicht richtig.
Ich möchte auch das unterstreichen, was Kollege Schweiger gesagt hat, nämlich, dass es zwar einerseits um Start-ups geht - wie Frau Forster ausgeführt hat -, aber andererseits auch um die mittleren Kader der Grossunternehmen. Ich denke, man darf in diesem Saal doch auch einmal unterstreichen, wer in der Schweiz den grössten Teil der Steuern der juristischen Person, der Unternehmenssteuern, bezahlt: Es sind die grossen und grösseren Unternehmen; diese zahlen zwei Drittel der Unternehmenssteuern in der Schweiz. Wir müssen uns vor Augen halten, wie wichtig diese Unternehmen mit diesen Steuereinnahmen für unser Land sind, auch gerade, damit wir unsere sozialen Verpflichtungen erfüllen können. Ich denke, wir müssen diesen Unternehmen, die für unseren Wirtschaftsstandort eine sehr grosse Bedeutung haben, wettbewerbsfähige Konditionen im Steuerbereich anbieten. Das betrifft einerseits die Gewinnsteuer - darüber haben wir gesprochen, darüber hat vor zwei Jahren auch das Volk gesprochen -, aber es betrifft auch die Besteuerung des Kaders, insbesondere unter Einschluss des mittleren Kaders im Bereich der Mitarbeiterbeteiligungen. Wenn wir die internationale Entwicklung ansehen - ich wiederhole es -, sind wir nach meiner Meinung im Mainstream. Wir sind sicher nicht auf dem Niveau von Deutschland. Deutschland hat, wie wir wissen, in vielen Bereichen eine wesentlich stärkere Besteuerung, ist aber auch dabei, seine Steuern zu korrigieren.
Von daher gesehen sind wir mit dieser Vorlage richtig positioniert, wenn wir diese Unternehmen in der Schweiz halten wollen. Wir wollen das, und auch die WAK ist in der Mehrheit der Meinung, dass es für den Wohlstand und auch den sozialen Ausgleich in unserem Lande notwendig ist, dass wir diese Unternehmen bei uns haben und daher auch eine vernünftige und korrekte Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen realisieren sollen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Ich muss ganz klar sagen: Wenn Sie der Minderheit folgen würden, müsste man diese Vorlage am Schluss ablehnen, denn dann ist die bestehende Lösung, wie wir sie heute haben, für den Wirtschaftsstandort Schweiz wesentlich besser als das, was uns die Minderheit beantragt.