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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-11-29

Wortprotokoll

Mit der Parlamentarischen Initiative betreffend Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV wird angestrebt - und das ist wohl der eigentliche Hintergrund der Initiative -, mehr Mittel für die AHV und die IV zu erhalten. Dieser Wunsch ginge zwar für kurze Zeit in Erfüllung, mittel- und langfristig aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Gründe hierfür sind die folgenden:

1. Zur Sicherung der AHV/IV beabsichtigt der Bundesrat, für das Jahr 2003, Parlament und Volk zusätzlich 1,5 Mehrwertsteuerprozente zu beantragen. Bei der Berechnung dieses Mittel-Mehrbedarfes ging der Bundesrat davon aus - so meine wohl zutreffende Annahme -, dass von dem einen Mehrwertsteuerprozent, das schon heute für die AHV erhoben wird, neu aber auch von den ab dem Jahre 2003 neu vorgesehenen weiteren 1,5 Prozentpunkten je 17 Prozent für den AHV/IV-Beitrag der Bundeskasse abgezogen würden.

2. Würde nun dieser Abzug vorerst nur auf das bisherige eine Mehrwertsteuerprozent entfallen, dann aber auch - was wohl diejenigen wollen, welche die Initiative unterstützen - auf die weiteren 1,5 Prozentpunkte, so hiesse dies, dass die frühere Rechnung des Bundesrates zu korrigieren wäre, und zwar um 17 Prozent von insgesamt 2,5 Mehrwertsteuerprozentpunkten.

17 Prozent von 2,5 Prozent sind 0,425 Prozent, was bedeutet, dass zur Sicherung der AHV im Jahre 2003 nicht 1,5 Prozent, sondern 1,5 Prozent minus 0,425 Prozent, somit also nur noch 1,075 Mehrwertsteuerprozent oder abgerundet nur mehr 1 Mehrwertsteuerprozent, notwendig wären. Finanzpolitischer Realitätssinn legt den Schluss nahe, dass Parlament und Volk kaum bereit sind, im Jahre 2003, die Mittel für die AHV um 1,5 Mehrwertsteuerprozentpunkte zu erhöhen, wenn dannzumal auch 1 Prozent ausreicht.

Somit würde die Zustimmung zur heutigen Parlamentarischen Initiative der AHV nur für rund drei Jahre etwas bringen. Nachher würde der Status quo ante wiederhergestellt.

Finanzpolitisch aber würde durch die Belastung der Bundeskasse der unschöne Effekt erreicht, dass der Spielraum für steuerliche Korrekturen eng, sehr eng, würde. Familien- und Wohneigentumspolitiker hätten mit Bezug auf ihre steuerpolitischen Vorstellungen wohl das Nachsehen. Generell würde die Folge eintreten, dass die Entlastung von direkten Steuern wegen der veränderten Verwendung indirekter Steuern praktisch unmöglich würde. Dies wäre eine Entwicklung, die finanzpolitisch nicht anders denn als problematisch, ja als falsch bezeichnet werden muss.

Deshalb beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-11-29 | Lexipedia | Lexipedia