AB 95154
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-03-19
Wortprotokoll
Das vorliegende Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes ist ja ein sehr eingegrenztes Gesetz; das haben wir gehört. Es geht hier nur um die bundeseigenen Museen und Sammlungen und nicht mal um alle Bundesmuseen. Wir haben daneben auch noch viele andere Museen und Sammlungen, beispielsweise in städtischem, in kantonalem, in privatem Besitz; wir haben es vorhin gehört: 949 Museen in der Schweiz. Aktuell unterstützt der Bund 8 Drittmuseen regelmässig und 55 Drittmuseen punktuell. Es wäre also naheliegend, den Umgang mit ihnen in diesem Gesetz zu regeln. Die Zusammenarbeit mit Drittmuseen ist in diesem Gesetz jedenfalls erwähnt, die vor allem finanzielle Unterstützung der Museen Dritter aber leider nicht. Diese haben wir zum Glück dann im Kulturförderungsgesetz geregelt.
Deshalb auch der Antrag der Minderheit: Der neue Absatz 2 soll Klarheit bringen. Wer nach den gesetzlichen Regelungen zu Museen sucht und dann auf dieses Gesetz stösst - was eigentlich logisch wäre -, weiss dann über einen Teil der Bundesmuseen und -sammlungen Bescheid, erfährt dann auch, dass die Zusammenarbeit mit Drittmuseen gewünscht ist, erfährt aber leider nichts über die Unterstützung, im Speziellen eben über die finanzielle Unterstützung, von Museen Dritter. Mit dem Antrag der Minderheit wäre wenigstens klar, wo jemand weitersuchen muss, nämlich im Kulturförderungsgesetz.
Wir bitten Sie deshalb, diesen kundenfreundlichen Antrag anzunehmen und diesen zusätzlichen Absatz aufzunehmen. Wir bitten Sie um Unterstützung des Minderheitsantrages.