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preparatory:AB 95316

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2009-03-19

Wortprotokoll

Ich vertrete hier ja nicht eine Vorlage des Bundesrates, sondern ich nehme Stellung zu einer Vorlage des Parlamentes. Ich möchte zunächst einmal dafür danken, dass überhaupt eine solche Vorlage da ist. Traditioneller- bzw. klassischerweise ist es ja so, dass der Bundesrat und die Verwaltung etwas vorbereiten, und Sie zerhacken das dann. Wenn es umgekehrt geht, sagt der Bundesrat Ja zur Vorlage. Es ist so, dass das parallele Vorgehen zum Teil Koordinationsschwierigkeiten bieten kann. Das ist gerade in diesem Fall so; ich denke dabei daran, dass das CO2-Gesetz in der Vernehmlassung ist und dort die Teilzweckbindung noch umstritten ist. Das stellt uns vor gewisse Schwierigkeiten. Auf der anderen Seite entdecken wir aber auch wichtige Synergieeffekte. Ich bin auch sehr froh, wenn sich das Parlament heute zur Teilzweckbindung äussert. Das wird uns bei der späteren Beratung des CO2-Gesetzes weiterhelfen.

Zunächst zur Gebäudesanierung: Rund 1,5 Millionen Gebäude können wir heute, ohne zu übertreiben, als energetisch miserabel und dringend sanierungsbedürftig bezeichnen. Es besteht ein gewaltiger Sanierungsbedarf, der nicht in einem bis zwei Jahren zu bewältigen ist. Der klima- und energiepolitische Handlungsbedarf ist ja unbestritten. Das Potenzial bei den Gebäuden, insbesondere bei den Sanierungen, ist gross: Eine gründliche Sanierung verringert den Energieverbrauch eines Gebäudes um bis zu 60, 70 Prozent. Gebäudesanierungen sind teuer, das wurde auch gesagt. Die Dämmung einer Fassade kostet etwa 70 000 Franken, neue Fenster kosten bis zu 30 000 Franken, die Dämmung des Daches kostet bis zu 30 000 Franken. Rund drei Viertel der Schweizer Hausbesitzer sind Privatpersonen, und für sie sind solche Investitionen gewichtig.

Heute wird pro Jahr nur gerade 1 Prozent des schweizerischen Gebäudebestandes saniert. Deswegen sind gezielte Fördermassnahmen wichtig. Nun stehen im Jahr 2009 für Förderprogramme der Kantone 100 Millionen Franken zur Verfügung und nicht mehr nur 14 Millionen Franken, wie das bisher der Fall war. Das verdanken wir auch dem Parlament, welches den Kredit im letzten Dezember aufgestockt hat. Das heisst, das ganze Sanierungsprogramm ist unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit sowohl für die Umwelt als auch für die Wirtschaft energiepolitisch von grösster Wichtigkeit und hat auch einen konjunkturpolitischen Aspekt; Sie haben darüber auch schon diskutiert.

Nun ist insbesondere von Herrn Leutenegger kritisiert worden, die Umsetzung sei sehr mühsam und bürokratisch. Ich erlaube mir, dazu doch immerhin zu sagen, dass hier in der Zwischenzeit sehr viel Positives vonseiten der Kantone gelaufen ist. Die Kantone haben sich unter dem Titel "Nationales Gebäudeprogramm" darauf geeinigt, alle direkten Sanierungsmassnahmen gemeinsam und auch unter denselben Bedingungen durchzuführen, sodass es wirklich wie ein nationales Gebäudeprogramm ist. In erster Linie geht es um die Gebäudehülle - Dach, Wände, Fenster - und um den Ersatz der Ölheizungen. In Zukunft, das heisst also ab dem nächsten Jahr, soll der Bürger denn auch eine einzige Anlaufstelle haben. Also gerade unter dem Eindruck dieses Geldes, das gesprochen wurde, haben hier die Kantone zusammen natürlich mit dem Bund eine grosse Arbeit geleistet.

Was nun die Finanzierung des Ganzen angeht, schlagen Sie eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe vor. Das ist der einzige Teil, bei dem sich der Bundesrat in seiner Vernehmlassung eine Antwort enthalten hat. Er hat nichts gesagt, und zwar deswegen, weil die Teilzweckbindung der CO2-Abgabe jetzt gerade in der Vernehmlassung ist. Der Bundesrat hat ja zwei Varianten zur Auswahl unterbreitet. Wir wollten uns nicht festlegen, bevor das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen ist. Dass ich als Umwelt- und Energieminister aus diversen Gründen eher für eine solche Teilzweckbindung bin, habe ich in der Öffentlichkeit schon dermassen häufig gesagt, dass es so weit klar ist; dies auch durchaus aus der Erkenntnis heraus, dass viele Leute die heutige CO2-Abgabe ohne Teilzweckbindung auch als eine Steuer empfinden. Die Mails, die ich auf meinem Blog habe, sprechen von Abzockerei und Steuervogt usw., obwohl ja die heutige CO2-Abgabe in die Wirtschaft und in die Sozialleistungen zurückfliesst. Da sage ich mir: Wenn das ohnehin schon als Steuer empfunden wird, ist es dann nicht sinnvoller, wenn ein Teil des Betrages doch für CO2-mindernde Massnahmen gebraucht wird?

Diesbezüglich hat Herr Messmer die bürgerliche Welt nicht mehr verstanden, die sich jetzt auch dieser Erkenntnis anschliesst. Sie haben gesagt, es sei besser, das mit Steuererleichterungen zu machen. Verstehen Sie, wenn Sie letztlich alle Staatsaufgaben mit Steuererleichterungen finanzieren wollen, dann bekommen ja am Schluss die Leute noch etwas heraus. Wie müsste man das dann bezahlen? Mit Abgaben. Also müsste man wieder eine teilzweckgebundene Abgabe einführen, sodass Ihr Weg auch wieder notwendigerweise zu Abgaben führt. Ich gebe zu, diese Argumentation ist vielleicht "höherer Blödsinn".

Um es kurz zu machen: Der Bundesrat ist dankbar, dass Sie diese Vorlage geschaffen haben. Er ist auch etwas eifersüchtig; er hätte sie gerne selbst gemacht. Aber da Sie sie erarbeitet haben, stimmen Sie ihr auch umso eher zu.