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AB 95401

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2009-03-03

Wortprotokoll

Die Diskussion hier zeigt, dass es sich um ein ernstzunehmendes Problem handelt, dem man in der Vergangenheit vermutlich etwas zu wenig Beachtung geschenkt hat. Das scheint mir offensichtlich. Wir können die Ängste der Bevölkerung nicht einfach wegwischen und mit Traditionen erklären. Das genügt angesichts der Problematik - Volksinitiative usw. - eindeutig nicht, das scheint mir klar zu sein. Allerdings müssen wir uns auch bewusst sein, wenn wir über die Gefährlichkeit von Waffen reden, dass wir bei der Heimabgabe nur von etwa 10 Prozent aller in Schweizer Haushalten vorhandenen Waffen sprechen. Man schätzt, dass es in Schweizer Haushalten etwa 2,2 Millionen Waffen gibt; bei der Heimabgabe geht es um rund 200 000. Wir beleuchten hier also nur einen Teil des Problems. Aber auch dieser Teil ist selbstverständlich ernst zu nehmen. Das zeigt auch die Initiative, die den ganzen Bereich betrifft und sich nur zu einem Teil mit den Armeewaffen abgibt. Aber man muss das Ganze etwas einordnen.

Nun hat der Bundesrat, wie Sie wissen, nach dem tragischen Tötungsdelikt von Höngg einen Bericht in Auftrag gegeben, um Möglichkeiten zu prüfen, wie man mit diesen Waffen umgehen soll. Wenn wir von den Armeewaffen sprechen, umfasst das eigentlich drei Bereiche. Der erste Bereich ist die Heimabgabe während des Dienstes, der zweite die Abgabe nach dem geleisteten Dienst - das wurde heute nicht diskutiert - und der dritte die leihweise Abgabe an Funktionäre in Schiessvereinen oder für die Jungschützenkurse. Dieser dritte Bereich ist eigentlich unproblematisch.

Der zweite Bereich, die Heimabgabe nach dem obligatorischen Dienst, nimmt stark ab. Nur noch etwa ein Viertel der Wehrmänner übernimmt die Waffe nach Leistung des Dienstes. Es sind militärische Vorgaben zu erreichen, man muss als Grundvoraussetzung Feldschiessen und das Obligatorische geschossen haben. Man muss sich also ausweisen, dass man mit der Waffe umgehen kann und sie auch benutzt, damit man sie überhaupt übernehmen kann.

Der Bericht und die Anhörung, die wir durchführen, zeigen auf, dass vermutlich ein ordentlicher Erwerb mit einem Waffenerwerbsschein bevorsteht, wie wenn man sonst eine Waffe erwirbt. Also könnte man sagen, auch dieser Teil wird wahrscheinlich politisch ordentlich geregelt. Das werden wir vorschlagen. Er dürfte weiter nicht zu Problemen Anlass geben, weil die Zahl derjenigen, die die Waffe wünschen, kleiner wird und dort eigentlich ein ordentliches Erwerbsverfahren durchgeführt wird.

Damit kommen wir wieder zur Heimabgabe der Waffe. Hier haben der Bundesrat und auch die beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen eine erste Aussprache durchgeführt. Es zeichnet sich ab, dass der Bundesrat an der Heimabgabe im Grundsatz festhalten will. Das weitere Vorgehen ist so geplant, dass wir nach dieser Diskussion hier und nach einer Sonderdebatte im Nationalrat noch einmal eine Diskussion führen und dort dann die Stossrichtung - in Kenntnis der Meinungen der Räte - noch einmal festlegen werden. Diese Diskussion werden wir auch in die Beratung dieser Volksinitiative und Vorbereitung darauf einfliessen lassen.

Dem Bundesrat ist klar, dass bei der Heimabgabe Verbesserungen erzielt werden müssen, damit der Missbrauch verhindert werden kann. Es sind verschiedene Möglichkeiten, die wir hier prüfen. Im Militärgesetz, das Sie vorher behandelt haben, ist neu vorgesehen, dass bei Wehrmännern, die Probleme mit Waffen hatten, die also in ein Strafverfahren verwickelt wurden, eine automatische Meldung erfolgt. Bei ihnen erfolgt eine automatische Meldung an das Pisa, damit die militärische vorgesetzte Stelle davon Kenntnis hat und entsprechende Schritte einleiten kann. Das ist eine Verbesserung, die bereits in beiden Räten beschlossen ist und zum Tragen kommt, wenn das Gesetz verabschiedet wird.

Im Weiteren sind wir daran, bei der Rekrutierung zu sensibilisieren. Es geht darum festzustellen, ob Waffen abgegeben werden sollen oder nicht. Denn bei der Abgabe an gewisse Personen liegt allenfalls ein Gefährdungspotenzial. Seit einigen Wochen läuft in einem Rekrutierungszentrum ein Pilotversuch, in dem wir diese Frage speziell abklären. Wir werden diesen Versuch auswerten; wenn die Ergebnisse positiv sind, werden wir dieses Vorgehen auf alle Rekrutierungszentren umlegen. Wir möchten also bereits bei der Rekrutierung erfassen, ob ein Gefährdungspotenzial besteht.

Ein weiterer Punkt, den die Armee in Angriff genommen hat, ist die Sensibilisierung der Kader. Man kennt ja die Wehrmänner während des Dienstes, und man kann dort feststellen, ob allenfalls eine Gefährdung besteht; man kann weitere Abklärungen treffen. Es laufen zurzeit etwa hundert Verfahren, in denen es darum geht, dass man den Wehrmännern die Waffe nicht nach Hause mitgibt.

Es gibt weiter in der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen die Möglichkeit, eine Anzeige zu erstatten, wenn eine Gefährdung vorliegt oder eine Gefährdung befürchtet wird. Die Möglichkeit, einem Wehrmann die Waffe zu entziehen, hat man schon jetzt. Das ist eine Reihe von Möglichkeiten, die man prüft, um einen Missbrauch nach Möglichkeit auszuschliessen. Damit stellt sich natürlich die Frage, ob das genügt oder nicht. Und steht die Tradition dann über allem?

Es gibt durchaus auch einen militärischen Nutzen dieser Heimabgabe. Wir haben ja ein Milizsystem mit einer relativ kurzen Grundausbildung und den jährlichen Wiederholungskursen. Wir haben keine Inspektionspflicht mehr, aber die Tendenz, dass die WK immer wieder verschoben werden. Das Schiessen des Obligatorischen ist also auch eine Art der Inspektion: Wird die Waffe ordentlich unterhalten? Das Milizsystem ist auch darauf angewiesen, dass die Schiessfertigkeit überprüft wird. In dem Sinne ist die Heimabgabe auch ein wichtiges Element der Miliz und hat durchaus einen militärischen Nutzen, weil die Schiessfähigkeit geprüft wird und die Instandhaltung der Waffe geprüft werden kann.

Aber sie ist natürlich auch verbunden mit einer Verantwortung des Wehrmannes. Und wir möchten aus dem Milizgedanken heraus den Wehrmann eigentlich nicht aus dieser Verantwortung entlassen. Das scheint uns wichtig zu sein, weil es eben den Milizgedanken mitverkörpert; und ein [PAGE 27] Verzicht auf die Heimabgabe oder das Schiessen des Obligatorischen mit einer anderen als der eigenen Waffe würde einen wesentlichen Teil aus diesem Milizsystem herausbrechen. Darauf möchten wir eigentlich verzichten.

Wir möchten beim Grundsatz dieser Heimabgabe bleiben, den Missbrauch verhindern. Gleichzeitig beabsichtigen wir, eine freiwillige Abgabe ohne Angabe von Gründen und ohne Kostenpflicht für den entsprechenden Wehrmann vorzusehen. Wenn also jemand die Waffe nicht heimnehmen will oder kann, soll er sie deponieren können. Nun muss ich Ihnen sagen, dass uns schon das recht grosse logistische Probleme macht, denn wir haben nur noch in 14 Kantonen eine Logistikbasis. Die Armee kann die Waffe nur noch in 14 Kantonen selbst zurücknehmen, sonst ist es dann Aufgabe der Kantone, der Polizei, eine Rückgabemöglichkeit zu schaffen.

Schon fast ausgeschlossen wäre eine Rücknahme sämtlicher Armeewaffen. Das sind im Moment etwa 200 000 Waffen. Wenn man das also generell machen würde, hätte das einen hohen zweistelligen Millionenbetrag an Investitionen zur Folge und entsprechende jährliche Kosten; das gäbe dann noch einmal entsprechende Probleme. Daher hat der Bundesrat bisher den Weg verfolgt, bei der Heimabgabe der Armeewaffe zu bleiben, den Missbrauch mit verschiedenen Massnahmen möglichst auszuschalten und die Möglichkeit zu schaffen, die Waffe freiwillig zu deponieren - dies ohne Kostenfolge und ohne Angabe von Gründen. Diese Lösung muss noch bezüglich Logistik geprüft werden. Die Kantone - wir haben sie angehört - haben keine grosse Freude, weil in verschiedenen Fällen die Kantone für zuständig erklärt werden müssten; ansonsten muss eine kantonsübergreifende Reise in Kauf genommen werden. Das sind alles Fragen, die noch geprüft werden müssen.

Zur Motion Fetz noch im Speziellen: Auch ich bitte Sie, die Motion Fetz abzulehnen, denn eigentlich löst die Motion das Problem nicht, das Sie lösen wollen. Damit eine Armeewaffe funktionsfähig ist, um mit ihr einen Schuss auszulösen, braucht es richtigerweise den Verschluss. Wir wissen ja aber auch, dass schon die Drohung mit der Waffe ein Element ist, das für Frau und Kinder gefährlich ist. Man kann eben auch mit einer Waffe drohen, die keinen Verschluss hat. Wenn Sie konsequent wären, müssten Sie eigentlich die Rücknahme der gesamten Waffe fordern - ich fordere Sie gar nicht hierzu auf, im Gegenteil. Aber nur dann hätten Sie das Gefahrenpotenzial ausgeschaltet. Eine Waffe ohne Verschluss kann hingegen auch zur Drohung missbraucht werden. Sie hätten Ihr Ziel eigentlich nicht erreicht.

Sie würden uns auch riesige administrative Probleme schaffen, weil das Handling von rund 200 000 Verschlüssen gar nicht so einfach ist. Jedes Gewehr und jeder Verschluss hat nämlich eine Nummer; Gewehr und Verschluss müssen wieder zusammengeführt werden können. Wir können also die Verschlüsse nicht irgendwo auf einen Haufen legen und sie dann wieder verteilen; vielmehr braucht es ein Handling. Schon das ist wieder entsprechend kompliziert.

Jetzt möchte ich aber doch noch auf die Tradition zu sprechen kommen. Wir müssen hier aufpassen, hiervon bin ich überzeugt. Es gibt Millionen von Leuten, von Wehrmännern in diesem Land, welche die Waffe zu Hause gehabt haben, die Waffe verantwortungsvoll unterhalten und eingeschlossen haben, die ihre Dienstpflicht erfüllt haben und bei denen nichts passiert ist.

Der Respekt vor diesen Leuten, die das in der Vergangenheit und in der Gegenwart ordentlich und verantwortungsvoll gemacht haben bzw. machen, schliesst meiner Meinung nach aus, hier das Kind mit dem Bade auszuschütten. Das würde all diesen Wehrmännern, diesen Familien, die mit diesen Waffen gelebt haben und das ordentlich, absolut verantwortungsvoll, gemacht haben, nicht entsprechen.

Das Begehren entspricht meiner Meinung nach auch nicht dem Gedanken des Souveräns. Der Souverän ist das Volk, und der Souverän ist während Jahrzehnten mit diesen Waffen verantwortungsvoll umgegangen. Eigentlich wäre es eine schweizerische Lösung zu versuchen, den Missbrauch zu verhindern, freiwillige Möglichkeiten zu schaffen und nicht einfach völlig mit dieser Tradition zu brechen, die im Verhältnis des Bürgers zum Staat durchaus Sinn gemacht hat. Der schweizerische Mittelweg wäre, den Missbrauch zu verhindern, aber beim Grundsatz der Waffenabgabe zu bleiben. Das ist auch die Stossrichtung des Bundesrates.

Noch einmal: Wir werden diese Diskussionen entsprechend gewichten und dann in einer zweiten Stellungnahme das Vorgehen festlegen. Es dürfte aber trotzdem auf dieser Linie liegen, es sei denn, das Parlament nehme alle diese Vorstösse an. Dann müsste man darauf zurückkommen.

Ich bitte Sie, heute aus rein praktischen Gründen die Motion Fetz abzulehnen, weil er das Problem meiner Meinung nach nicht löst. Es wäre auch ein Vorgreifen. Sie können das natürlich machen, das entscheiden Sie. Ich bitte Sie aber doch, das Gesamte zu gewichten, denn wir reden hier über einen kleinen Teil aller Waffen, über etwa zehn Prozent. Um es etwas verkürzt und salopp zu sagen: Wir können nicht wegen - absolut tragischen und dramatischen - Einzelfällen alle Leute kriminalisieren, die sorgfältig und pflichtbewusst eine Waffe aufbewahren. Suchen wir doch miteinander später den Mittelweg, indem wir versuchen, Missbräuche zu verhindern; die freiwillige Deponierung soll dann eine Möglichkeit bieten für all jene, die nicht in der Lage sind, korrekt vorzugehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Moment, die Motion Fetz abzulehnen.