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Lombardi Filippo · Ständerat · 2009-03-04

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-04

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Büchler befasst sich mit dem Problem der Fristen, die im Umweltschutzgesetz für die Sanierung der Kugelfänge bei Schiessständen vorgesehen sind. Die Frist gemäss geltendem Gesetz ist im November 2008 abgelaufen. Bis zu dieser Frist sollten die Anlagen entweder stillgelegt oder auf künstliche Kugelfänge umgerüstet sein, damit keine Geschosse mehr in den Boden dringen. Nur sieht man jetzt, dass die Frist eigentlich nicht eingehalten worden ist. Wir haben 6000 solcher Kugelfänge in der Schweiz, und die meisten sind eben noch nicht saniert.

Was schlägt der Nationalrat auf der Basis dieser parlamentarischen Initiative vor? Er schlägt eigentlich vor, die Frist zu verlängern. Er will einerseits die wichtigste Frist auf 2012 festsetzen. Welches ist die wichtigste Frist? Diese betrifft die Kugelfänge, die sich in Gewässerschutzzonen befinden. Diese müssen natürlich mit einer gewissen Dringlichkeit saniert werden, weil da eine gewisse Gefahr für die Umwelt besteht. Das ist auch in unserer Kommission unbestritten. Hingegen gab es eine gewisse Diskussion bei der zweiten Frist, die der Nationalrat gesetzt hat. Er sagte, alle anderen Kugelfänge, also diejenigen, die sich nicht in Gewässerschutzzonen befinden, müssen zwar saniert werden, aber erst bis 2020. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Abgeltungen gesichert; in der Regel liegen diese bei 8000 Franken pro Scheibe, das entspricht 40 Prozent der Kosten für eine neue Scheibe bzw. eben 40 Prozent der Kosten für andere Arten von Anpassungen.

Wie gesagt, unsere Kommission ist der Meinung: Ja, es macht Sinn, die Frist für Kugelfänge in Gewässerschutzzonen, die nicht eingehalten worden ist, bis 2012 zu verlängern. Man kann sich die Frage stellen, ob die Frist für die anderen Kugelfänge, bis 2020, tatsächlich verlängert werden soll. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, die zweite Frist für weniger gefährliche oder ungefährliche Kugelfänge sollten wir vernünftigerweise ein bisschen verkürzen, also auf 2016.

Wenn unser Rat der Mehrheit der Kommission folgen sollte, entstünde eine Differenz mit dem Nationalrat. Sie alle haben einen Brief der Baudirektion des Kantons Zürich bekommen. Er weist darauf hin, dass nur schon die Verlängerung [PAGE 56] unserer Debatte eine gewisse Unsicherheit verursache; wenn wir in dieser Session keine Antwort auf diese Frage gäben, dann führe das zu erheblichen Problemen. Diese Auffassung möchte ich dezidiert zurückweisen. Wenn wir eine Differenz hätten, dann wäre schon vorgesehen, dass wir diese Differenz noch in der Kommission bereinigen könnten. Zur Frage der Fristen - 2016 oder 2020 - braucht es keine grosse Debatte. Wir können die Differenzbereinigung noch während dieser Session organisieren, wenn das das Problem sein sollte. Ich würde mich dagegen wehren, unter Druck gesetzt zu werden, nur weil wir das in dieser Session beschliessen müssen. Es ist auf jeden Fall möglich, dass wir diese Frage in dieser Session lösen - unabhängig von der Frage, welche Frist wir dann wählen.

Die Gründe, die für eine Fristverlängerung sprechen, sind natürlich verschiedener Art. Einerseits wird darauf hingewiesen, dass es in der Schweiz nur zwei Firmen gibt, die solche Sanierungen vornehmen, die neue Scheiben einbauen und die alten ersetzen können. Es ist schwierig, in kurzer Zeit alle 6000 Kugelfänge zu sanieren. Deswegen wäre es auch angebracht, mehr Zeit zu gewähren. Andererseits wird darauf hingewiesen, dass in den nächsten Jahren wahrscheinlich eine gewisse Umgestaltung der ganzen Schiesserei in der Schweiz stattfinden wird. Wie sich die Schiessvereine organisieren, wie sich die Gemeinden neu organisieren, wird sich zeigen; es gibt Fusionen, es gibt in verschiedenen Kantonen den Willen, die Schiessstände im Laufe der Fusion von Gemeinden usw. zusammenzulegen, also weniger Schiessstände zu haben. Es braucht eine gewisse Zeit, um zu bestimmen, welche man behält und dann saniert und welche man nicht behält und am Ende, wenn die Frist abläuft, vielleicht gar nicht saniert, sondern ausser Betrieb setzt.

Das ist die Frage. Ich glaube, wir können eintreten, und wir können die Grundgedanken des Nationalrates zu dieser parlamentarischen Initiative übernehmen und teilen. Die letzte Differenz würde in Ziffer 2 verbleiben, wo die Mehrheit die Frist auf 2016 festlegen möchte, die Minderheit aber wie der Nationalrat auf 2020.