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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

Sie erinnern sich, dass wir vor nicht allzu langer Zeit in diesem Rat über die drohenden Strompreiserhöhungen gesprochen und uns auch darüber geärgert haben, dass die Elcom erst im Nachhinein diese Strompreiserhöhungen überprüfen und allenfalls Verfügungen dazu erlassen kann, weil uns allen bewusst war, dass bis dann die Preise bezahlt werden mussten. Niemand konnte uns sagen, wie allenfalls zu viel bezahltes Geld an die Konsumenten zurückgeht. Es war damals eigentlich rasch allen oder den meisten von uns klar, dass es eine Ex-ante-Regulierung für Netztarife braucht. Das heisst, die Behörde muss eben vor einer Preiserhöhung überprüfen können, ob diese Preiserhöhung gerechtfertigt ist. Der Vorteil dieser Ex-ante-Regulierung ist - das haben wir damals auch gesagt -, dass die Anbieter sich dann im Voraus überlegen, welchen Preis sie überhaupt verlangen wollen, weil sie nicht riskieren möchten, dass sie dann vom Regulator allenfalls zurückgepfiffen werden.

Schliesslich geht es im Bereich der Tariferhöhungen bei den Netzen um Netze, die bereits abgeschrieben sind. Die Situation mit den Netzen im Fernmeldebereich ist mit jener im Bereich der Stromnetze eben vergleichbar, auch wenn das die Swisscom nicht gerne hört. Dafür habe ich natürlich Verständnis, aber es ist eine Tatsache, dass auch die Netze im Fernmeldebereich heute weitgehend abgeschrieben sind. Es gibt deshalb auch keinen Grund, den Netzzugang jetzt nicht diskriminierungsfrei und kostenbasiert zu regeln.

Nun, wie ist das heute im Fernmeldegesetz geregelt? Ob der Netzzugang diskriminierungsfrei und kostenbasiert ist, kann nur überprüft werden, wenn eine Anbieterin ein Gesuch stellt. In einem Markt, wo es nur drei Anbieterinnen gibt, ist es klar, was geschieht: Niemand stellt ein Gesuch, weil alle ein Interesse an den höheren Preisen haben, die sie dann einander verrechnen können; und dann bleiben die Preise auf Kosten der Konsumenten und Konsumentinnen oben. Die Konsumenten sind übrigens im Fernmeldebereich nicht nur die Privathaushalte, die ich kraft meines Amtes als Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz vertrete, sondern auch die KMU. Je nach Betrieb können die Kosten für die Fernmeldedienste mindestens so hoch sein wie jene für den Strom. Das heisst, die Kosten sind also relevant, und wir haben ein Interesse daran, dass der Preiswettbewerb spielt. Dort, wo er eben nicht spielt, soll eine Überprüfung möglich sein, und zwar eben auch dann, wenn kein Gesuch einer Anbieterin vorliegt, also sozusagen ex officio. Das wäre übrigens hier der richtige Begriff - ex officio, nicht ex ante -, weil es im Fernmeldebereich kein Vorher und Nachher gibt. Die Vorstellung, dass zu hohe Kosten verrechnet werden, ist übrigens keine Theorie, sondern das ist in der Praxis bereits mehrmals geschehen. Ich erinnere Sie daran, dass die Swisscom in Bezug auf den Festnetzbereich über 400 Millionen Franken an die Konkurrenz bezahlen musste, weil sie dieser zu hohe Interkonnektionsgebühren verrechnet hatte. Das ist Geld, das den Konsumenten gehört, das die Konsumenten aber nie mehr gesehen haben. Das hat die Konkurrenz eingesteckt, was dann wahrscheinlich irgendwo in den Bilanzen zu Korrekturen geführt hat; aber die Konsumenten haben das Geld nicht mehr gesehen.

Auch bei den Terminierungsgebühren, also im Mobilfunknetz, haben sich die Anbieter jetzt jahrelang gestritten, weil die Gebühren ganz eindeutig zu hoch sind. Aber am Schluss haben sie sich dann geeinigt. Die hohen Terminierungsgebühren helfen ja letztlich allen, sie können sie einander verrechnen, bezahlen tun sie die Konsumenten. Die Behörde kann mit den heutigen Regelungen eben nicht einschreiten. [PAGE 61] Der Vorstoss von Kollegin Forster ist deshalb sinnvoll, er ist auch konsumentenfreundlich.

Auch der Bundesrat schreibt, dass es richtig ist, wenn die Behörden einschreiten können. Wenn man nun befürchtet - das schreibt der Bundesrat -, dass die Verfahren mit Rekursen trotzdem lange dauern, ebenso lange wie heute, dann muss ich sagen: Es ist zwar ärgerlich, wenn man Verfahren mit Rekursen hinauszögern kann, aber dann sollte man, wenn schon, den Spiess umdrehen und etwas dagegen unternehmen, wenn diese Rekurse missbräuchlich sind, aber nicht deswegen die Regulierung nicht vornehmen.

Ein Argument, das immer wieder gegen den Vorstoss von Frau Forster vorgebracht wurde, möchte ich zum Abschluss noch erwähnen: Die Anbieter müssten die Möglichkeit haben, Investitionen zu tätigen, und deshalb müsse man ihnen auch die Chance geben, sozusagen zu hohe Preise zu verrechnen. Dem möchte ich entgegenhalten, dass die meisten Netze heute schon bestehen und weitgehend abgeschrieben sind. Der einzige Ort, wo es noch Investitionen in neue Netze gibt - das hat der Kommissionspräsident gesagt -, ist der Bereich der Glasfasern. Ich würde Ihnen gerne vorschlagen, dass wir bei der konkreten Umsetzung dieser Motion sagen, wir regeln den Bereich der Glasfasernetze, wo ja noch andere Regulierungen anstehen, gleichzeitig mit einer Gesamtrevision des FMG. Damit könnten wir diesen Bereich ausnehmen; das ist mit der Motion, wie sie hier vorliegt, durchaus möglich.

Ganz kurz noch zum Postulat der KVF: Ich begrüsse dieses Postulat sehr. Ich finde, es stellt relevante Fragen, aber es spricht nichts dagegen, dass man gleichzeitig auch die Motion annimmt. Der Inhalt der Motion entspricht ja nur einem einzigen der acht Punkte des Postulates.

Ich empfehle Ihnen, wie es auch der Bundesrat tut, sowohl die Motion als auch das Postulat anzunehmen. Die Motion ist konsumentenfreundlich und KMU-freundlich und verdient Ihre Unterstützung.