Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-05
Wortprotokoll
Ich kann mich hier der Kommission voll und ganz anschliessen. Es ist so, dass Ihre Kommission gegenüber der bundesrätlichen Vorlage eine verbesserte Formulierung gefunden hat. Der Artikel ist dadurch lesbarer. Ein Teil ist dann, wie Frau Sommaruga gesagt hat, in Artikel 20 Absatz 3 enthalten, was die Streichung von Litera c bestimmt. Und somit ist für uns, denke ich, hier im Grundsatzartikel wichtig oder zentral, dass zwei Voraussetzungen für die Produkteeinfuhr in die Schweiz geregelt sind. Das heisst, ein Produkt muss die technischen Vorschriften erfüllen und muss rechtmässig in Verkehr sein, und dann ist es auch in der Schweiz zugelassen. Das wurde so noch deutlicher geregelt.
Ich bitte Sie, Ihrer Kommission zu folgen.