Maissen Theo · Ständerat · 2009-03-05
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-05
Wortprotokoll
Mich erstaunt diese Diskussion schon einigermassen, und zwar deshalb, weil wir von der einseitigen Einführung des Cassis-Dijon-Prinzips reden. Cassis-de-Dijon ist ein Lebensmittel, und ausgerechnet bei den Lebensmitteln führen wir dieses Prinzip nicht ein; das ist nicht konsequent in der Logik.
Mich überzeugt weder der Vorschlag des Bundesrates noch derjenige der Mehrheit und schon gar nicht derjenige der Minderheit I. Ich empfehle Ihnen, der Minderheit II zu folgen, und zwar deshalb, weil wir nicht nur einen halben Schritt oder gar einen Rückschritt machen sollten. Das heutige System der Kontrollen funktioniert in der Schweiz - wie es Kollege David gesagt hat -, und wir brauchen nicht ein zusätzliches Bewilligungsverfahren. Wenn ich meinem Kollegen Konrad Graber so zuhöre, denke ich, dass für ihn das Leben in der EU bezüglich der Lebensmittel so gefährlich ist, dass er, wenn er die Grenzen der Schweiz überschreitet, wohl im Rucksack Lebensmittelprodukte mitführt, um sich dieser Gefahr nicht aussetzen zu müssen. Wir müssen doch in dieser Sache einigermassen logisch denken. Es ist doch heute im zivilisierten Europa unmöglich, dass Lebensmittel, die gesundheitsgefährdend sind, auf dem Markt bleiben. Da sind doch die Kontrollen und Konsumentenorganisationen im EG-Raum mindestens so gut wie die schweizerischen. Also wieso wollen wir hier noch besondere Bewilligungsverfahren haben?
Ich setzte mich für den Minderheitsantrag II vor allem wegen etwas anderem ein: Wir müssen natürlich davon ausgehen, dass man von der schweizerischen Landwirtschaft her interessiert ist, möglichst einfach zu exportieren. Herr Kollege Germann, wir haben natürlich auch im Textilbereich nach wie vor ein Interesse, dass unsere Produkte möglichst einfach über die Grenze kommen und ohne zusätzliche Hindernisse exportiert werden können. Wenn wir hier für Importe nun wieder solche Barrieren aufbauen, dann riskieren wir, dass das europäische Ausland zu Recht sagt: Wenn die Schweizer unsere Produkte noch einem zusätzlichen Bewilligungsverfahren unterziehen, dann unterziehen wir die schweizerischen Produkte, die man exportieren will, auch einem speziellen Bewilligungsverfahren. Damit sind wir wieder genau gleich weit wie vor Jahrzehnten.
Ich empfehle Ihnen deshalb Folgendes: Wenn wir diesen Schritt so machen, dann machen wir ihn konsequent und stimmen dem Antrag der Minderheit II (David) zu.