preparatory:AB 95636
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-09
Wortprotokoll
Am 11. Dezember 2007 haben wir diese Vorlage beraten. Ich erinnere daran, dass in diesem Bundesbeschluss zwei verschiedene Dinge enthalten sind: Im ersten Teil geht es um das Fakultativprotokoll, die Ermächtigung, dieses Protokoll zu unterzeichnen; das steht jetzt nicht mehr zur Diskussion. Es geht jetzt um den zweiten Teil, nämlich um das Bundesgesetz über die Kommission zur Verhütung von Folter. Dabei sind noch Differenzen entstanden. Die erste Differenz findet sich bei Artikel 2 Buchstaben a und b. Wir haben bei Buchstabe a eine Kann-Formulierung gewählt, und bei Buchstabe b haben wir mit "soweit notwendig" eine Einschränkung gemacht. Wir wollten mit diesen Änderungen zum Ausdruck bringen, dass man keinen übertriebenen Aufwand betreiben, sondern sich jeweils überlegen solle, ob etwas nötig sei oder nicht. Aber es waren keine grundsätzlichen, prinzipiellen Differenzen.
Der Nationalrat hat entschieden, sich der Fassung des Bundesrates anzuschliessen. Es wurde dann seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die bundesrätliche Variante inhaltlich dem entspreche, was wir mit der Kann-Formulierung hätten zum Ausdruck bringen wollen, und dass man den Ausdruck "soweit notwendig" ohne Probleme streichen könne, weil das ja selbstverständlich sei.
Wir haben uns diesen Überlegungen angeschlossen und beantragen demzufolge, diese Differenz nicht aufrechtzuerhalten, sondern uns dem Nationalrat anzuschliessen.