Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-11

Wortprotokoll

Nur nochmals kurz zum Werdegang dieser technischen Bestimmung bei den Anlagevorschriften: Der Bundesrat hat am 19. September 2008 entschieden, dass die Inkraftsetzung per Januar 2009 erfolgen soll, somit zu einem Zeitpunkt, zu dem die Finanzwelt noch ein bisschen anders aussah, als sie aus heutiger Perspektive aussieht; das bitte ich zu berücksichtigen.

Weiter wurde die Vorlage im Vorfeld sogar zweimal mit der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge diskutiert, das letzte Mal im Sommer 2008. Die Zustimmung erfolgte einstimmig. Auf dieser Grundlage, aufgrund der Faktenlage und aufgrund dessen, dass es sich doch um eine sehr technische und nicht eigentlich legislative Frage handelt, ist nicht auch noch die parlamentarische Kommission begrüsst worden. Das war der Grund. Da bitte ich um Verständnis. Ich kann hier zuhanden des Amtlichen Bulletins sagen, dass der Bundesrat geneigt ist, per Ende 2009 der zuständigen Kommission einen Bericht über diese Entwicklungen, vor allem auch zu den aufgeworfenen Fragen der Kollektivanlagen im Bereich der Freizügigkeitseinrichtungen, zukommen zu lassen.

Als letzten Punkt möchte ich auch noch bestätigen, was gesagt worden ist: Im Vordergrund stehen eben nicht die Limiten, sondern das Vorsorge- und Vorsichtsprinzip. Hier ist es so, wie Herr Ständerat Büttiker bezüglich der Immobilien gesagt hat: Auch wenn wir eine 30-Prozent-Limite haben, so zwingt das keine Vorsorgeeinrichtung, die jetzt mehr als 30 Prozent Immobilien hält, Immobilien zu verkaufen. Es ist so, dass man dies durch eine Bemerkung umgehen kann. Im Übrigen lag die Immobilienquote Ende 2007 bei 14 Prozent - das muss auch gesagt werden.