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Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-16

Wortprotokoll

Es ist ja der Bestellzettel für das dritte konjunkturelle Stabilisierungsprogramm anscheinend offen; gespannt sind wir ja, ob es bereits Auskünfte gibt. Ich lese - das ist irgendwie wohltuend: "Die Schweiz ist Europameisterin der Innovation." Dieser Titel steht über einer Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 22. Januar dieses Jahres. Ich denke, das ist gut so. Die Forschung, die Innovation und die erfolgreiche Vermarktung von innovativen Produkten sind für mich wesentliche Schlüssel für den Wohlstand unseres Landes. Eine weitere, ganz entscheidende Rolle spielen aber auch die ganzen Fragen der Informationstechnologien und der Rechte des geistigen Eigentums, das heisst, auch das Patentrecht spielt eine wichtige Rolle.

Im Fokus der heutigen Vorlage steht aber nun die Innovationsförderung. Was die technologischen Innovationsaktivitäten unserer KMU-Betriebe anbetrifft, haben wir ebenfalls einen Spitzenplatz. Ich denke, wir dürfen aber nicht ausruhen, sondern diese Position ist zu festigen und zu stärken. Auch wenn es bei der vorliegenden Revision vorab auch um die Schaffung zeitgemässer gesetzlicher Grundlagen und die Neupositionierung der KTI geht, brauchen wir gerade im heutigen wirtschaftlichen Umfeld zusätzliche Anstrengungen bei der Entwicklung neuer Produkte, beim Wissenstransfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft und beim Aufbau von Start-up-Unternehmen.

Vergessen wir aber nicht, dass wir nicht nur für unsere Hochschulen, sondern auch für unsere Unternehmen den Zugang zu internationalen Innovationsförderungs- und Forschungsprogrammen gewährleisten müssen. Ein innovatives Produkt alleine bedeutet als solches noch nicht viel. Es muss nämlich auch erfolgreich vermarktet werden können. Ein Produkt muss den Markt auch finden. Genau hier muss die Innovationsförderung des Staates eingreifen. Die Innovationsförderung des Bundes ist für mich ein wichtiges Scharnier zwischen der Wissenschaft und der Wirtschaft.

Ich erlaube mir lediglich noch zwei Bemerkungen:

1. Wenn ich den Weg von einem Forschungsergebnis bis hin zu einem marktfähigen Produkt sehe, gehören dazu in einem Unternehmen nicht nur verschiedene Entwicklungs-, sondern auch verschiedene Finanzierungsphasen. Hier haben wir die ganze Spannweite zwischen dem sogenannten "seed capital" und den üblichen Bankkrediten. In gewissen Ländern pumpt der Staat oder pumpen staatsnahe Institutionen bzw. Stiftungen Milliardenbeträge ins "seed capital". Natürlich stellt sich hier immer sofort die Frage des ordnungspolitisch richtigen Handelns. Aber vielleicht sei heute die Frage erlaubt: Wie beurteilt es der Bundesrat: Steht bei uns genügend "seed capital" zur Verfügung - "seed capital", das Unternehmen ja in einer sehr frühen Phase zur Verfügung steht, in einem Stadium, in dem gesät, noch nicht geerntet wird, in dem die Unternehmen noch nicht über die entsprechenden Sicherheiten für die Bankkredite verfügen?

Die KTI setzt den Schwerpunkt bei der Forschungsfinanzierung. Das ist sicher richtig so. Aber meines Erachtens gibt es auch gewisse Grenzbereiche, wo ein KMU vielleicht eine Unterstützung braucht für ein Projekt, das nicht unter den sehr eng definierten Begriff "Forschung" fällt. Ich danke Ihnen für die Offenheit gegenüber solchen Anliegen. Sie, Frau Bundesrätin, haben in unserer Kommission und auch hier [PAGE 194] gesagt, Sie würden pragmatische Lösungen suchen. Pragmatisch heisst ja auf das praktische Handeln gerichtet. Und Sie sind eine praktische Person.

2. Die KTI wird nun neu als sogenannte Behördenkommission positioniert. Sie ist verwaltungsunabhängig und weisungsungebunden; sie ist aber nach wie vor ein Bereich der dezentralen Bundesverwaltung. Als sogenannte Behördenkommission bewegt sie sich zweifelsohne in der Typologie der Vorgaben des bundesrätlichen Coroporate-Governance-Berichtes. Persönlich hätte ich mir vielleicht eine noch grössere Verselbstständigung vorstellen können. Die KTI wäre vielleicht noch flexibler, wenn ihr eine eigene Rechtspersönlichkeit zugesprochen worden wäre; denn damit gewinnt eine Institution entsprechend an Flexibilität; sie wird damit kooperationsfähiger; sie wird damit noch vertragsfähiger.

Aber ich betrachte diesen Schritt als wichtigen Schritt, und ich denke, es sind hier einmal die Erfahrungen so zu sammeln.

Ich bin natürlich für Eintreten und für Zustimmung zur Vorlage, aber eines müssen wir uns bewusst sein: Innovation und Innovationsfreudigkeit kann nicht der Staat verfügen, verschreiben oder verordnen. Aber wir können einen Beitrag zu einem innovationsfreudigen und innovationsfördernden Klima und Umfeld leisten. Die vorliegende Revision des Forschungsgesetzes ist für mich ein solcher wichtiger Beitrag.