David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-16
Wortprotokoll
Bezüglich der Finanzierung möchte ich dem Kommissionssprecher für den Hinweis danken, dass man hier flexibel sein will. Das Gesetz kommt nämlich eher unflexibel daher, wenn es heisst "beteiligt sich hälftig an der Finanzierung". Die Erfahrungen, die ich bei KTI-Projekten mit KMU gemacht habe, ist, dass sehr oft an genau dieser Regel gute Projekte scheitern, denn es ist klar: Kleine KMU oder auch KMU mittlerer Grösse haben grosse Mühe, diese hälftigen Mittel aufzubringen. Sehr oft sind innovative Projekte von diesen Gruppen von Unternehmen auch mit Fachhochschulen nicht umsetzbar, weil diese 50-Prozent-Beteiligung sehr hoch ist. Das Gesetz sieht jetzt vor, dass man Ausnahmen machen kann. Ich finde, diese Ausnahmen müssen vor allem für kleine und mittlere KMU gemacht werden, wenn das Projekt interessant ist. Insofern bedaure ich eigentlich, dass man dieses "hälftig" ausdrücklich ins Gesetz schreibt, denn ich finde, das ist anhand des Projektes zu entscheiden - ist es wirklich interessant, sind die Chancen, ein neues Produkt in der Schweiz und in Europa lancieren zu können, gegeben? - und dann kann es nicht so entscheidend sein, ob ein Partner, nämlich der KMU-Partner, wirklich die Hälfte bringen kann. Die Fachhochschule muss gar nichts zahlen, im Gegenteil, bei ihr wird dann das Personal finanziert.
Daher bin ich der Meinung, dass der Nationalrat bei diesem Wort "hälftig" in Artikel 16b Absatz 1 Buchstabe d nochmals überprüfen muss, ob das wirklich als gesetzliche Vorgabe ins Gesetz geschrieben werden muss oder ob man einfach sagt: Es muss eine Beteiligung sein. Wie hoch diese Beteiligung genau ist, muss nachher anhand der einzelnen Projekte durch die Fachkommissionen, die hier aktiv sind, entschieden werden. Das möchte ich als Bemerkung für die Beratung im Zweitrat mitgeben.