Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-17
Wortprotokoll
Ich beziehe mich jetzt auf die Zukunft des Finanzplatzes und auf die Strategie. Zuerst einmal möchte ich für die wirklich interessante und ausserordentlich spannende Debatte danken. Ich habe viel daraus gelernt. Ich erlaube mir jetzt, noch ein paar Bemerkungen anzufügen. Mit Ihrem Ordnungsantrag haben Sie bewirkt, dass ich heute zweimal reden muss, aber das ist, glaube ich, nicht weiter schlimm.
Eine Vorbemerkung: Ich habe vorhin lange zugehört, und ich habe viele internationale Zeitungen gelesen. Ich muss Ihnen ganz offen sagen: Mir scheint in dieser Finanzplatzfrage doch etwas zu viel testosterongesteuerte Kriegsrhetorik im globalisierten Raum zu stehen. Ich plädiere für etwas mehr Gelassenheit und, was die Schweiz betrifft, vor allem für Präzision in der rechtlichen Sachlage.
Dazu möchte ich mich anhand der Interpellation Frick äussern. Mich interessieren nämlich die schweren Steuerwiderhandlungen bei den direkten Steuern, die Kollege Frick in Ziffer 4 seiner Interpellation anspricht. Das sind nach meinem Verständnis einerseits Fälle von Steuerbetrug und andererseits Fälle von fortgesetzter Hinterziehung grosser Steuerbeträge. Ich glaube, da sind wir uns einig. Ich habe mich letzte Woche im Departement nach den entsprechenden Zahlen erkundigt. Das war hochinteressant.
Das Resultat ist aus meiner Sicht niederschmetternd. Pro Jahr gab es zwischen 2006 und 2008 je drei erledigte Fälle von schwerer Steuerwiderhandlung. Alle Fälle betrafen Steuerbetrug, kein einziger Fall betraf eine fortgesetzte Steuerhinterziehung, eine Hinterziehung grosser Steuerbeträge - kein einziger Fall. Ich glaube nicht, dass unser Bundespräsident solche Verfahren verhindert hätte, denn in seiner Funktion als Vorsteher des Finanzdepartementes darf oder muss er sogar auf der Basis von Artikel 190 DGB zuerst die Zustimmung geben, wenn Steuerdelikte vertieft überprüft werden sollen. Das ist ein brisanter Punkt, um den wir uns kümmern müssen.
Ich muss feststellen, dass die Ziffer 4b der Interpellation Frick sehr gut klingt: Nur bei begründetem und klar dargelegtem Verdacht auf schwere Steuerwiderhandlungen soll die Amts- und Rechtshilfe gewährt werden dürfen. Ja, klar! So pauschal formuliert, sagen wir zu dem alle Ja, in der Sache jedoch muss man präziser werden, gründlicher nachdenken und gründlicher schauen, sonst bringt uns das nämlich keinen Millimeter weiter. Ich erinnere daran, dass der Bundesrat bisher immer gesagt hat, im vergangenen Jahr habe es genau zwei Gesuche um Amts- und Rechtshilfe aus der EU in Sachen Steuerbetrug gegeben - zwei Fälle. Da hatten wir mit den drei grossen abgeschlossenen Steuerbetrugsverfahren ja fast schon atemberaubend viele Fälle in der Schweiz selbst. Aber eben, wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung, wegen der Hinterziehung grosser Steuerbeträge, hatten wir - ausser Sie korrigieren mich noch, Herr Bundespräsident - in unserem Land nicht ein einziges Verfahren nach Artikel 190 DBG.
Weil das der brisante Punkt ist, erlaube ich mir, Ihnen Absatz 1 dieses Artikels hier zu zitieren: "Besteht der begründete Verdacht, dass schwere Steuerwiderhandlungen begangen wurden oder dass zu solchen Beihilfe geleistet oder angestiftet wurde, so kann der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes die Eidgenössische Steuerverwaltung ermächtigen, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Steuerverwaltungen eine Untersuchung durchzuführen."
Was die dringliche Interpellation Frick in Ziffer 4b vorschlägt, ist also offensichtlich untauglich, solange wir in der Schweiz nicht einmal die Rechtsmittel ausschöpfen, die wir hätten. Wie so oft, wie mir scheint, haben wir genügend Rechtsmittel - man muss sie allerdings auch anwenden; Artikel 190 DBG muss man auch anwenden. Ich muss an dieser Stelle [PAGE 227] auch sagen, dass ich Mühe habe, Steuerhinterziehung als etwas zu verstehen, bei dem ein besonderes Vertrauen des Staates gegenüber dem Bürger angezeigt ist. Das ist für mich dieselbe hilflose Argumentation wie bei der Ordonnanzwaffe, wo auch nur noch mit dem Vertrauen argumentiert wird, um überholte Positionen zu retten. Der Bundesrat hat diese Geschichte des Vertrauens zwischen Staat und Bürger in Bezug auf Steuern vor 45 Jahren auch nicht als Einbahnstrasse angesehen. Ich habe mir die Mühe gemacht, den Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung zur Motion Eggenberger betreffend wirksamere Bekämpfung der Steuerdefraudation vom 25. Mai 1962 hervorzuholen - das können Sie nicht über das Internet tun; er ist noch in einer wunderbaren Schrift geschrieben.
Damals, zu Beginn der Sechzigerjahre, wurde eine solche Argumentation, dass nämlich das Vertrauen, das zwischen Bürger und Staat herrsche, es nicht erlaube, bei der Steuerhinterziehung genau hinzuschauen, vom Bundesrat vollkommen anders kommentiert. Gemäss Bundesrat kam der "Mangel an staatspolitischer Gesinnung auch recht deutlich in der eigentümlichen Moral vieler Bürger zum Ausdruck, die einen privaten Diebstahl aufs Schärfste verdammen, sich aber kein Gewissen daraus machen, dem Staat erhebliche Mittel im Wege der Defraudation vorzuenthalten". Das, meine ich, sollte am Anfang des 21. Jahrhunderts wieder die Grundlage des bundesrätlichen Handelns werden. Ihre Vorfahren haben bereits vorgespurt.
Der Schweizer Finanzplatz verdankt seinen guten Ruf der politischen Stabilität unseres Landes, der Kompetenz und der Seriosität der allermeisten - ich betone: der allermeisten - Banker und der Rechtssicherheit, die in diesem Land bis zum 18. Februar 2009 herrschte und die sakrosankt war. In diesem Sinn ist für mich Geschichte nicht Geschichte, das will ich wirklich aufgearbeitet haben. Ich bin gespannt, was Sie uns zum Ultimatum sagen werden.
Ich bin überzeugt, auch im heutigen globalisierten und knallharten Standortwettbewerb zwischen den internationalen Finanzmärkten werden die Qualitäten des Schweizer Finanzmarktes - Seriosität, Kompetenz, Stabilität und Rechtssicherheit - nach wie vor geschätzt. Voraussetzung dafür ist, dass man sich international darauf verlassen kann, dass wir bei Steuerhinterziehung rasche - ich betone: rasche - Amts- und Rechtshilfe leisten.
Wir dürfen nicht vergessen, auch in diesem Rat nicht, dass die Schweizer Realwirtschaft und die Exportindustrie für den allergrössten Teil der Arbeitsplätze und des Wohlstandes in unserem Land garantieren. Auch sie brauchen unsere Unterstützung.