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Lombardi Filippo · Ständerat · 2009-03-18

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-18

Wortprotokoll

Les observations que j'ai entendues me conduisent à apporter quatre très brèves précisions.

1. Die APK und die WBK haben sich zwar mit dieser Frage auseinandergesetzt, ich hoffe aber, dass die Kollegen, die in der APK und in der WBK sitzen, sich nicht an die Stellungnahmen dieser Kommissionen gebunden fühlen, weil die Vorlage, die wir vor uns haben, nicht den Vorstellungen der WBK und der APK entspricht. Diese Kommissionen haben entweder für den Status quo oder für eine Ausdehnung bei den Schweizer sprachregionalen Sendern, aber nicht bei der SRG plädiert. Sie haben kein allgemeines Verbot vorgeschlagen, was hier jetzt der Fall ist. Diese Vorlage entspricht also nicht dem, was APK und WBK uns empfohlen haben.

2. Frau Diener hat bemerkt, man werde zum Alkoholkonsum stimuliert, wenn man einen Film sehe. Das ist die Frage. Diese Beispiele haben wir überall in Filmen, ob sie nun im Kino oder im Fernsehen gezeigt werden. Das hat mit der Werbung eigentlich relativ wenig zu tun. Wie ich schon gesagt habe, verbietet genau das heutige Gesetz, dass man Lifestyle-Werbung macht. Das steht in Buchstabe b im heutigen Artikel 10 Absatz 1. In diesem Sinne sind die Filme viel gefährlicher als die Werbung, würde ich sagen. Dann sollte man die Filme verbieten und nicht die Werbung.

3. Es wurde gesagt, bei den Ausländern fliesse viel Geld und in der Schweiz wenig. In der Schweiz fliesst relativ wenig Geld, aber es ist eben das Geld, das die Schweizer Bierproduzenten ausgeben dürfen. Die Schweizer und die lokalen Bierproduzenten dürfen sich eine lokale Werbung leisten. Sie haben keine Mittel, um via RTL, Sat 1, Pro7 oder "Canale 5" für ihre Marke in der Schweiz zu werben. Und die Schweizer Bierproduzenten möchten nicht den Konsum erhöhen, sie möchten - und sie werben dafür -, dass ihre Marken gegenüber diesen ausländischen Grossmarken wie Heineken, Budweiser, Carlsberg bestehen und dass sie den Markt verteidigen können. Sonst werden diese grossen Konzerne, die sowieso überall in den ausländischen Kanälen zu sehen sind, ihren Marktanteil noch mehr zulasten der Schweizer Produzenten erweitern.

4. Ich habe schon auf die Widersprüche dieser Vorlage der Mehrheit hingewiesen. Ein zusätzlicher Widerspruch ist mir jetzt in den Sinn gekommen. Daran hat niemand in unserer guten KVF gedacht. Das Gesetz erlaubt heute die Alkoholwerbung in den Lokalradios und im Lokalfernsehen. Was wir hier mit der Vorlage der Kommissionsmehrheit machen, ist, die Werbung allgemein für die Fernsehveranstalter zu verbieten. Komischerweise dürfen die lokalen Radioveranstalter weiterhin für Bier und Wein werben. Wo ist die Kohärenz dieser Vorlage? Und wie, glauben wir, werden die deutschen Landesmedienanstalten zu überzeugen sein, ein Verbot von überwiegend nationalem Interesse in den deutschen Werbefernsehsendern durchzusetzen, wenn wir im gleichen Gesetz die Werbung für Lokalradios nach wie vor erlauben?

Ich bitte Sie deswegen dringend, der Minderheit und dem Bundesrat zu folgen.