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Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-19

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative, die wir heute beraten, geht ja auf die Motion Inderkum 07.3911 zurück. Ich habe mich damals dafür eingesetzt, dass wir diese Motion zur Vorprüfung an die Kommission überweisen. Ich glaube, dass sich dieser Weg - das darf man heute sagen - gelohnt hat. Wir sind wahrscheinlich schneller vorwärtsgekommen, als wenn wir den Weg über die Motion gewählt hätten.

Ich kann es vorwegnehmen: Ich kann den Entwurf, den Ihnen heute die Kommissionsmehrheit vorlegt, mittragen. Ich möchte allerdings nicht verschweigen, dass wir mit dieser Vorlage natürlich dazu beitragen, dass die Strompreise weiter ansteigen werden. Ich glaube, dass man das nicht verschweigen sollte; man soll darüber reden; man wird dann vielleicht auch politische Prioritäten setzen müssen. Es ist eben nicht die einzige Vorlage, die zur Erhöhung der Strompreise beiträgt. Sie erinnern sich: Wir haben in der letzten Session - es wurde auch schon gesagt - einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" verabschiedet. Wir haben dort eine Abgabe auf dem Hochspannungsnetz für die Sanierung bei Schwall und Sunk vorgesehen. Die Lösung, die wir damals verabschiedet haben, ist gut, sie ist aber auch grosszügig, gerade gegenüber den betroffenen Kantonen und gegenüber der Wasserwirtschaft. Es gibt ferner die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien. Das ist ein sehr erfolgreiches Instrument für die Förderung von erneuerbaren Energien. Das Instrument ist so erfolgreich, dass sicher auch eine Erhöhung sinnvoll sein wird. Es zeigt sich ja, dass jetzt mittlerweile über 4000 Investoren darauf warten, sinnvolle Investitionen in die erneuerbaren Energien zu tätigen. Wir können es uns, glaube ich, nicht leisten, auch aus Gründen der Energiepolitik nicht, diese sinnvollen Investitionen jetzt einfach auf die lange Bank zu schieben und diese Investoren, die etwas Gutes machen wollen, zu frustrieren.

Ich habe aber auch Verständnis für die Gebirgskantone - ich vertrete ja schliesslich auch einen Gebirgskanton -, die erwarten, dass der Wasserzins doch auch der Teuerung angepasst werde. Allerdings - das wurde auch schon gesagt - ist es wichtig, dass wir uns folgender Tatsache bewusst sind: Eine reine Anpassung an die Teuerung würde bedeuten, dass wir Mitte 2013 ein Wasserzinsmaximum von Fr. 94.50 hätten, um das ganz genau zu sagen. Jetzt hat Ihre Kommission eine Erhöhung auf 100 Franken ab dem Jahr 2015 vorgesehen, das ist der Antrag der Kommissionsmehrheit. Man ist also auch hier etwas weiter gegangen, allerdings will man den Zeitpunkt der Erhöhung etwas hinausschieben. Das ist ein Kompromiss. Ich kann diesem Kompromiss zustimmen. Ich wäre aber schon dankbar, wenn man jetzt nicht versuchen würde, wieder zurückzuschrauben. Ich glaube, das ist ein Kompromiss, der mehrheitsfähig sein kann.

Ausserdem will man heute das Wasserzinsmaximum für mehr als zehn Jahre regeln. Ich muss Ihnen offen sagen: Das scheint mir doch etwas lang zu sein. Zur Teuerung der nächsten zehn Jahre können wir ja wahrscheinlich alle nichts Genaues sagen, sondern nur Vermutungen anstellen. Es gab in der Kommission einen Antrag, der vorsah, die Wasserzinsobergrenze bis 2015 zu regeln, und nachher könnte man unter Umständen das ganze System anschauen. Ich muss Ihnen schon sagen: Es ist eigentlich nicht ganz nachvollziehbar, dass wir staatlich festgelegte Preise über mehr als zehn Jahre hinaus festlegen und sie an die Teuerung binden. Ich möchte umgekehrt aber auch sagen: Es gibt vielleicht Gründe, das ganze System einmal anzuschauen. Herr Brändli hat es erwähnt: Vielleicht ist es gar nicht im Interesse der Gebirgskantone, dass wir die Obergrenze auf zehn Jahre hinaus festlegen. Vielleicht hätten die Kantone ja auch einmal ein Interesse daran, diese Zinsen mit der Wasserwirtschaft auszuhandeln. Die Wasserwirtschaft hat sich in den letzten Jahren doch sehr verändert. Vielleicht könnten die Kantone bessere Zinsen herausholen als das, was wir ihnen jetzt staatlich als Obergrenze festlegen.

Ich wäre froh, wenn der Zweitrat diese Frage noch einmal anschauen und wirklich noch einmal überlegen würde, ob es nicht sinnvoller wäre, eine Regelung bis 2015 vorzusehen und dann das ganze System anzuschauen. Bis dann könnte man vielleicht auch Überlegungen anstellen, ob es nicht bessere Systeme gäbe als diese staatlich fixierten Obergrenzen und ob allenfalls ein anderes System mit mehr Flexibilität letztlich nicht auch im Interesse der Gebirgskantone sein könnte.

Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.