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Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-19

Wortprotokoll

Ich lege zuerst meine Interessenbindungen offen: Ich bin einerseits Mitglied des Verwaltungsrates der Axpo Holding AG; andererseits war ich bis vor Kurzem Mitglied und früher auch einmal Präsident der Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Die Interessen sind nicht ganz deckungsgleich. Ich betrachte mich als Brückenbauer oder eben auch als Konsenssucher.

Lassen Sie mich mit dem Grundsatz beginnen. Gemäss Artikel 76 Absatz 4 der Bundesverfassung liegt die Gewässerhoheit bei den Kantonen. Es heisst dort: "Über die Wasservorkommen verfügen die Kantone. Sie können für die Wassernutzung in den Schranken der Bundesgesetzgebung Abgaben erheben." Darüber wurde schon gesprochen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es noch einen weiteren Absatz in diesem Artikel der Bundesverfassung gibt, nämlich den Absatz 6, und dort heisst es: "Der Bund berücksichtigt bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Anliegen der Kantone, aus denen das Wasser stammt." Ich möchte nicht verschweigen, dass an anderer Stelle der Bundesverfassung dann auch noch auf die wirtschaftliche Tragbarkeit hingewiesen wird.

Wir haben es gehört: Der Wasserzins ist weder eine Steuer noch, sage ich einmal, ein Geschenk an die Standortkantone. Der Wasserzins ist eine Abgeltung für das Recht, die Ressource Wasser nutzen zu können. Im Glarnerland wird z. B. ein rechter Teil des nutzbaren Wassers im hinteren Sernftal in Stollen zu den Kraftwerken Linth-Limmern im Nachbartal geleitet. Die Sernftaler können damit dieses Wasser weder selbst turbinieren noch sonst verwerten, und das muss - eben mit Wasserzinsen - abgegolten werden.

Etwas aus Distanz besehen - ich betone: aus Distanz -, könnte man eine Wasserkonzession mit einem Baurecht vergleichen. Für eine bestimmte Frist kann ich beim Baurecht den Boden nutzen, er gehört mir aber nicht. Bei einer [PAGE 270] Wasserkonzession kann ich auf einer bestimmten Strecke oder in einem bestimmten Gebiet das Wasser nutzen, ohne dass es mir physisch gehört. Was der Baurechtszins am einen Ort, ist der Wasserzins am andern.

Die Wasserkraft ist bei der Stromproduktion das, was beim Bauen die allerbesten Lagen sind. Die Wasserkraft ist ökologisch bezüglich CO2-Produktion und bei Speicherwerken auch bezüglich Verfügbarkeit erste Güte und unerreicht. Sagen Sie mir bitte, wo ein Baurechtzins in allerbester Lage heute real tiefer ist als 1997.

Nebst ihren sonstigen Vorzügen wird die Wasserkraft auch politisch immer wertvoller gemacht. Städte wie Genf, Basel oder neuerdings Zürich beschliessen, keinen Nuklearstrom mehr zu beziehen. Das wird den Bedarf nach Wasserstrom und damit dessen Attraktivität weiter erhöhen.

Ein letztes Mal der Vergleich mit dem Baurecht: Wir besitzen heute schon einmalige Lagen. Jetzt wird der Boden noch durch politische Entscheide weiter verknappt. Wie wollen Sie dann dem Bodenbesitzer, in unserem Fall dem Konzessionsgeber, erklären, dass sein Baurechtszins, sprich eben im übertragenen Sinn der Wasserzins, nicht steigen darf?

Gestartet ist man mit drei Forderungen: Erhöhung, Speicherzuschlag, Indexierung. Trotz der geschilderten Ausgangslage, die eigentlich für sich spricht, reden wir nur noch von einer eventuell hinausgeschobenen Erhöhung und einem Halb-Ersatz für die Indexierung, also von einer deutlich gestutzten Vorlage, die etwas mehr als die aufgelaufene Teuerung bringen soll.

1997 lag der Ölpreis bei gut 15 Dollar pro Barrel. Trotz einem drastischen Rückgang in den letzten Monaten ist er heute dreimal so hoch, also 200 Prozent höher als damals. Unser Wasserzins - wir haben es gehört - ist aber real 12 Prozent tiefer als 1997.

Mehr aus unserem Wasser zu machen ist ein Gebot der neuen Regionalpolitik, welche ja verlangt, dass Regionen ihre Potenziale in Wert setzen und damit wettbewerbsfähig werden. Wasser ist langfristig das grösste Potenzial des Berggebietes. Ich hoffe, Sie begreifen, dass wir unser grösstes Potenzial hier, im Zusammenhang mit der Stromproduktion, nicht einfach verschenken können.

Ich glaube, bei einigen von Ihnen zu spüren - es sind zwar nicht allzu viele hier -, dass Sie denken, eine Erhöhung wäre schon gerechtfertigt, aber nicht gerade jetzt, nicht in diesem wahrlich ungünstigen Umfeld; wir haben es auch schon gehört. Vor genau drei Jahren, im März 2006, waren die Zeiten noch besser. Da reichte Nationalrat Jean-Noël Rey das Postulat 06.3160, "Anpassung der Wasserzinsen", ein, das eine ähnliche Zielrichtung hatte wie die Motion Inderkum. Im Juni 2006 wurde das Postulat angenommen. Der Bundesrat hatte es zur Annahme empfohlen und bis Ende 2006 Ergebnisse versprochen. Nichts ist passiert: kein Bericht, kein Antrag, bis nun im Parlament ein neuer Vorstoss lanciert wurde. Wir können uns nicht aufs Neue vertrösten lassen. Der Zeitpunkt ist nicht gut, aber in den Augen von Kritikern gibt es für eine Erhöhung der Wasserzinsen nie einen guten Zeitpunkt.

Die ursprünglich vorgeschlagenen Erhöhungen auf 100 Franken im Jahr 2010 und auf 110 Franken im Jahr 2015 sowie die Forderung nach einem rechtzeitigen Vorschlag des Bundesrates für das Jahr 2020 sind massvoll und absolut gerechtfertigt. Die erste Erhöhung macht gesamthaft 100 Millionen Franken aus; das sind 60 bis 70 Millionen Franken für die Bergkantone, die zum grössten Teil Teuerungsverlusten der letzten Jahre entsprechen, welche sehr weh tun. Bezogen auf den Stromverbrauch ist das, es wurde erwähnt, eine Erhöhung um 0,16 Rappen pro Kilowattstunde; das ist durchschnittlich ziemlich genau 1 Prozent. Ich wiederhole: im Schnitt 1 Prozent des Stromendverbrauchspreises.

Auch wir können uns der aktuell schwierigen Wirtschaftslage nicht verschliessen. Wir sind bereit, einen Beitrag Richtung Wirtschafts- und Konjunkturunterstützung zu leisten und den ersten Termin für eine Erhöhung, das entspricht meinem Antrag, gemäss Mehrheit auf 2011 zu verschieben. Die anderen Termine sollen aber gemäss der ursprünglichen Vorlage bleiben: eine zweite Erhöhung auf 2015 gemäss Minderheit Brändli, und ein neuer Erlassentwurf des Bundesrates gemäss meinem Antrag auf 2020, und nicht erst auf 2021. Die Konjunktur wird in sechs bzw. in elf Jahren anders aussehen, und der Wert des Wassers wird deutlich zugenommen haben.

Lassen Sie mich mit einem Ausblick schliessen: Auf Seite 1236 des Berichtes findet sich in Zusammenhang mit einer Vergangenheitsbetrachtung der folgende Satz: "Der Wasserzins ist ein Akt der schweizerischen Solidarität zugunsten der wirtschaftlich benachteiligten Kantone." Ich nehme an, mit "benachteiligten" Kantonen sind vor allem jene in den Bergen gemeint.

Mit Blick auf die Zukunft könnte man es umkehren. Die Deckelung des Wasserzinses durch das eidgenössische Maximum ist ein Solidaritätsbeitrag der Wasserkantone an die anderen. Im Hinblick auf die Neuregelung ab 2020 gemäss Vorlage soll durchaus darüber nachgedacht werden - da bin ich mit Frau Kollegin Sommaruga einverstanden -, das Wasserzinsmaximum aufzuheben und es mit geeigneten Übergangsfristen den Kantonen bzw. den verleihenden Gemeinwesen einerseits und den interessierten Stromunternehmen andererseits zu überlassen, eine angemessene Abgeltung für die Nutzung unserer einmaligen Ressource Wasser festzulegen. Das wird natürlich nicht einfach sein, aber ich würde als Vertreter eines Bergkantons einer solchen Öffnung mit einiger Zuversicht entgegenschauen.

Zusammengefasst: Die Vorlage "Angemessene Wasserzinsen" ist berechtigt und begründet, sie ist massvoll, und sie nimmt mit meiner Variante Rücksicht auf die aktuelle Konjunkturlage, ohne spätere Anpassungen auch bereits wieder hinauszuschieben.

Ich beantrage Eintreten und Zustimmung.