Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat plädiert hier für eine gewisse Zurückhaltung, insbesondere was die obere Grenze der künftigen Wasserzinsen angeht. Ich möchte noch ein anderes Argument anbringen, das auf der gleichen Linie liegt. Ich tue das aus der Sicht des Kantons Aargau, eines Wasserkantons par excellence.
Eigentlich müsste ich als Aargauer froh sein, wenn die Wasserzinsen möglichst hoch angesetzt werden, denn das erhöht die Staatseinnahmen und entlastet die Steuerpflichtigen. Aber auch ich plädiere für Masshalten, und zwar deshalb, weil ich eine möglichst rechtsgleiche Behandlung der Kantone bei den Wasserzinseinnahmen haben möchte. In dieser Beziehung ist der Aargau durch seine geografische Lage behindert. Die aargauischen Wasserkraftwerke sind zu einem grossen Teil Grenzkraftwerke, und gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung kann der Kanton die Wasserzinsen nur im Einvernehmen mit dem deutschen Nachbarn erhöhen. Dieser Nachbar ist im vorliegenden Fall - ich möchte fast sagen: leider - nicht unser Spezialfreund in Berlin, Bundesfinanzminister Steinbrück, sondern das Land Baden-Württemberg. Freund Steinbrück wäre, um seine angeschlagene Bundeskasse - zu Recht - mit allen Mitteln zu sanieren, wohl auf möglichst hohe Wasserzinsen aus. Nicht so hingegen die sparsamen, bürgerfreundlichen Baden-Württemberger: Sie sind für Masshalten und legten sich schon letztes Mal quer, als die Schweizer Partner das Wasserzinsmaximum erhöhen wollten. Es bedurfte intensiver Nachverhandlungen zwischen Bern und Stuttgart, um die Zustimmung für eine etappenweise Erhöhung der Wasserzinsen am Rhein zu erhalten.
Eine Ungleichbehandlung der Grenzkraftwerke gegenüber den übrigen Schweizer Kraftwerken ist sachlich aber in keiner Weise gerechtfertigt und auch politisch verfehlt.
Gemäss der früheren, konstanten, über fünfzig Jahre dauernden und einvernehmlichen Praxis konnte die Schweiz die Wasserzinsen für die Kraftwerke am Rhein immer im gleichen Umfang wie für die Kraftwerke im Inland erhöhen, und die deutsche Seite war damit einverstanden. Es gibt daher auch aus der Sicht des internationalen Rechts keinen Grund, wieso Grenzkraftwerke mit tieferen Wasserzinsen belohnt werden sollten. Der Bundesrat sollte diesen Missstand, ich würde sagen: diese Rechtsungleichbehandlung, baldmöglichst beheben und rechtzeitig, mit Nachdruck und im Einvernehmen mit den betroffenen Kantonen das Gespräch mit Baden-Württemberg suchen und eine internationale Abstimmung finden.
Gemäss Artikel 76 der Bundesverfassung steht der Bundesrat in der Pflicht, die Interessen der Kantone zu wahren, welche die Hoheit an den entsprechenden Gewässerabschnitten haben. Ich bitte deshalb den Bundesrat, in diesen Bemühungen im Namen der Grenzkantone nicht nachzulassen, auch wenn es hier nicht um das Geld des Bundes geht, sondern um die Staatseinnahmen der Kantone. Dieses Anliegen wird übrigens von der Regierung meines Kantons voll und ganz geteilt, und das heisst konkret: Erhöhung grundsätzlich Ja, aber mit Rücksicht auf die Grenzkantone und zwecks Beachtung der Gleichbehandlung aller Kantone zunächst Absprache mit Stuttgart und dann nur so weit nach oben, wie es eben nach dieser Absprache machbar ist, wie es "angemessen" ist, wie es im Titel des vorliegenden Geschäftes heisst.
Ich möchte zum Schluss den Bundesrat fragen: Können wir bei der erneut notwendigen Absprachen mit der deutschen Seite auf seine Mithilfe bzw. seine Mitwirkung zählen?