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Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-12-04

Wortprotokoll

Hier haben wir wieder einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag. Die Mehrheit hat sich mit 6 zu 5 Stimmen für die Streichung dieser Bestimmung entschlossen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass zwar die Stossrichtung des Minderheitsantrages grundsätzlich begrüssenswert ist, dass aber dadurch Verzerrungen der Durchleitungspreise bewirkt werden. Entstandene Durchleitungskosten müssen von den anderen Netzbenutzern bezahlt werden. Die Lösung wäre intransparent und nicht verursachergerecht.

Darüber hinaus könnten sich erhebliche Vollzugs- und Abwicklungsprobleme ergeben. Eine Überprüfung, ob die Gebührenbefreiung auch tatsächlich den Bezügerinnen und Bezügern weitergegeben wird, wäre schwierig.

Wir haben schon mehrmals darauf hingewiesen, dass solche Regelungen nicht in ein "Marktgesetz" hineingehören. Die Dreiteilung Produktion/Netz/Markt bestimmt, dass bei der Produktion und beim Markt Wettbewerb herrschen soll. Nicht aber beim Netz. Dieses muss wettbewerbsneutral gestaltet sein.

In der Kommission wurde zudem geltend gemacht, dass am Beispiel der Kantone Glarus und St. Gallen mit einem relativ grossen Anteil an Kleinkraftwerken die Folgen klar belegt werden können. Im Kanton Glarus liegt die hydraulische Erzeugung aus Kraftwerken unter 1 Megawatt, nämlich bei 40 Millionen Kilowatt, und im Kanton St. Gallen bei 76 Millionen Kilowatt. Das zeigt Folgendes: Wenn man von einem Benutzungspreis von 12 Rappen pro Kilowatt für Haushaltkunden ausgeht, müssten allein in diesen Kantonen die Netzbetreiber - das werden kommunale Elektrizitätswerke sein - den Endkunden, die nichterneuerbare Energien beziehen, zusätzlich 14 Millionen Franken verrechnen.

Die Minderheit - Herr David wird das nachher ausführlich begründen - ist der Meinung, dass auch im Bereich der erneuerbaren Energien die Durchleitung in die Erleichterungen aufzunehmen ist.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen - mit 6 zu 5 Stimmen - dem Antrag auf Streichung dieses Artikels zuzustimmen.