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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2009-04-27

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-04-27

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens meiner Minderheit, bei der Errichtung von Grunddienstbarkeiten auf die öffentliche Beurkundung zu verzichten. Das ist die heutige Regelung. Ich möchte noch meine Interessen offenlegen: Ich bin zwar Anwalt, war aber nie Notar.

Der Bundesrat und auch der Ständerat haben davon abgesehen, die heutige Regelung abzuändern. Im Ständerat wurde aber ein ähnlicher Antrag, wie er Ihnen jetzt als Mehrheitsfassung vorliegt, mit 23 zu 13 Stimmen abgelehnt. Der Ständerat hat also so entschieden, wie es mein Minderheitsantrag vorschlägt.

Als Grund, weshalb Sie meiner Minderheit folgen sollten, kann ich Ihnen nur angeben, dass man bei Regelungen immer so einfach wie möglich bleiben sollte. Die schriftliche Vereinbarung von Grunddienstbarkeiten ist bürgerinnen- und bürgernah und problemlos möglich. Denken Sie an den Fall eines Näherbaurechtes, denken Sie an den Fall eines Wegrechtes: Nachbarn können das heute untereinander mit einer Unterschrift auf dem Plan sehr einfach vereinbaren. Sie können das unter sich regeln und müssen nicht den Weg zum Notar machen, auch wenn es natürlich immer möglich ist, Grunddienstbarkeiten notariell zu beurkunden. Denken Sie an Baubewilligungsverfahren: Gerade baurechtliche Dienstbarkeiten werden oft im Rahmen von Einspracheverfahren beigelegt oder vereinbart; das ist eine einfache Regelung. Auch hier ist der Gang zum Notar nicht nötig.

Im Ständerat wurde Bezug genommen auf Professor Peter Liver, einen hochgeachteten Sachenrechtler, der sich immer für die öffentliche Beurkundung von Grunddienstbarkeiten eingesetzt hat. Ich kann Ihnen aber sagen, dass Professor Liver vor vierzig Jahren emeritiert wurde und vor fünfzehn Jahren leider verstorben ist. Aber trotz seines Widerstands hat es bisher im Vollzug keine nennenswerten Probleme gegeben. Wenn die fehlende öffentliche Beurkundung tatsächlich Probleme geschaffen hätte, dann hätten Bundesrat und Ständerat sicher eine Pflicht zur öffentlichen Beurkundung vorgesehen. Da es keine nennenswerten Probleme gibt, kann man auf diese Beurkundung getrost verzichten.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag anzunehmen, beim geltenden Recht zu bleiben und damit auf eine zusätzliche Formvorschrift zu verzichten, die auch gemäss Bundesrat und Ständerat nicht nötig ist.