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Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2009-04-28

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, werden wir auf diese Vorlage eintreten. Ein Teil von uns hat ja eine gewisse Skepsis gegenüber dem ganzen Schengen-Brimborium geäussert; inzwischen frage ich mich - sorry, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, das ist eine rein persönliche Bemerkung -, was eigentlich aus der EU geworden ist. Ist sie mehr als eine Deregulierungsmaschine, ein sich formierender Polizeistaat plus die Festung Europa? Ich weiss es nicht mehr so recht.

Ob allerdings diese Vorlage wirklich ein günstiges Objekt ist, die Grundsatzdebatte über die EU zu führen, das wage ich auch zu bezweifeln. Insofern hat sich in der Beratung gezeigt, dass wir sie vielleicht auch ein bisschen überschätzt haben. Ich glaube, in der Vorlage gibt es einen Schlüsselartikel: Das ist Artikel 7, weil da die Schweiz neues Recht kreiert, das sie so nicht hätte kreieren müssen. Da schafft sie von sich aus eine neue Datenübermittlung, unaufgefordert; an sich wäre die Schweiz nicht genötigt, dies dergestalt zu tun.

Insgesamt ist zu sagen, dass die Vorlage deshalb nicht diese Brisanz hat, weil eigentlich jetzt ausser dieser Frage keine materiellen Rechte betroffen sind. Ich glaube, rechtsstaatlich gesehen ist bei der Abwägung von Datenschutz, Schutz der Persönlichkeit und übergeordneten polizeilichen bzw. öffentlichen Interessen an Verbrechensverhütung [PAGE 680] immer in erster Linie wichtig, dass in datenschutzrechtlicher Hinsicht die Verfahrensrechte des Datenschutzes, aber auch der Strafprozessordnungen gewahrt sind. Das ist sonst dann gefährlich, wenn der Informationsaustausch im Rahmen von Vorfeldermittlungen stattfindet. Wenn man die Vorlage liest, muss man zur Auffassung gelangen, wir seien hier im gerichtspolizeilichen Bereich. Das heisst, dass die einschlägigen Verfahrensrechte von dieser Vorlage nicht tangiert werden. Insofern entbehrt sie einer gewissen Grossproblematik.

Etwas stossend ist der Katalog, weil die Befürchtung besteht, dass der Katalog zu extensiv ausgelegt werden kann. Namentlich der Bereich des Ausländerrechts ist störend. Ich habe es ja schon gesagt: Ein Kennzeichen der EU ist die Festung Europa, die ihr Augenmerk darauf richtet, das Ausländer- und Asylrecht zu koordinieren - Abschottung bei Freiheit im Innern. Das ist etwa gleich wie beim Gefängnis Pöschwies: Das ist nach aussen gewissermassen ein Hochsicherheitstrakt, innen wird es relativ locker gehandhabt. So ist manchmal auch die EU, wie man sieht, wenn man z. B. die Lage der marokkanischen Gastarbeiter anschaut, zwischen Marokko, dem Meer und Spanien, oder wenn man die Verhältnisse in Sizilien anschaut. Insofern besteht eine gewisse Gefahr, dass das Ausländerrecht - zu extensiv ausgelegt - auch im kleinen Bereich zu polizeilichen Ermittlungs- und Datenaustauschtaten führt. Leider können wir das aber nicht ändern, weil ja dieser Katalog letztlich vorgegeben ist.

Vor diesem Hintergrund ersuche ich Sie einzutreten. Wir werden uns dann noch speziell zur Problematik von Artikel 7 äussern.

Vischer Daniel · Nationalrat · 2009-04-28 | Lexipedia | Lexipedia