Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-04-28
Wortprotokoll
Worum geht es in diesem Schengen-Informationsaustausch-Gesetz? Es geht um eine Weiterentwicklung von Schengen; das wurde gesagt. Das Schweizervolk hat am 5. Juni 2005 der Assoziierung der Schweiz an Schengen zugestimmt. Die Kooperationsregeln des Schengener Durchführungsübereinkommens wurden auf Initiative Schwedens - auch das wurde gesagt - mittels Rahmenbeschluss detaillierter und konkreter formuliert. Die Schweiz hat nun bis zum 28. Februar 2010 Zeit, diese Weiterentwicklung zu übernehmen. Als assoziierter Staat nahm die Schweiz die Gelegenheit wahr, bei der Ausgestaltung des Rahmenbeschlusses ihre spezifischen Anliegen einzubringen - dies mit Erfolg.
Es geht nicht um einen automatischen Informationsaustausch, wie gesagt wurde, sondern um einen Informationsaustausch auf Anfrage, ausser in Ausnahmefällen, wo es um spontane Information geht. Der Geheimnisschutz bleibt gewahrt. Die Abgrenzung zur Rechtshilfe und zur neuen Finanzplanstrategie bleibt sichergestellt. Mit anderen Worten: Die Kohärenz der im Assoziierungsübereinkommen getroffenen Verhandlungslösung zur internationalen Rechts- und Amtshilfe in Fiskalsachen bleibt gewahrt. Dies bedeutet, dass alle Geheimnisse in dem Masse geschützt bleiben, wie dies unser nationales Recht vorsieht. Dies betrifft namentlich auch das Bankgeheimnis. Zukünftige Anpassungen der Modalitäten der Amtshilfe im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen werden sich auf die Amtshilfe zwischen Steuerbehörden in Fiskalsachen beschränken. In dieser Vorlage, die wir heute behandeln, geht es aber um die Amtshilfe zwischen Polizeibehörden. Die Vorlage stellt sicher, dass keine Informationen ausgetauscht werden, die für Abgabehinterziehung relevant sind. Die Vorlage schliesst Steuerbehörden denn auch ausdrücklich vom Geltungsbereich aus. Auch an der bewährten Abgrenzung zwischen Amts- und Rechtshilfe wird mit dieser Vorlage nichts geändert.
Was ist der Vorteil dieser Vorlage, dieser Weiterentwicklung, für die Schweiz? Der zentrale Vorteil besteht darin, dass die schweizerischen Polizei- und Grenzwachtbehörden, die ihre internationalen Kooperationspflichten mit der nötigen und für die Schweiz typischen Gewissenhaftigkeit und Beförderlichkeit wahrnehmen, eine verbindliche Handhabe besitzen, alle Partnerstellen im Schengen-Raum zu Gegenrecht anzuhalten. Das ist für unsere Polizeibehörden und Grenzwachtbehörden wichtig, damit sie in noch vermehrtem Mass die Sicherheit gewährleisten können, die wir ja alle auch wollen.
Zur Frage, warum die Vorlage über den Datenschutz nicht gleichzeitig zur Diskussion gestellt wurde: Ich habe bereits in der Kommission gesagt, dass der EU-Rahmenbeschluss über den Datenschutz im Herbst dieses Jahres zur Diskussion stehen wird. Dieser Rahmenbeschluss ist ratifiziert. Wir haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. In diesem Rahmenbeschluss steht ausdrücklich - und das gilt auch für andere Rahmenbeschlüsse -, dass nationales Recht vorgeht. Das heisst mit anderen Worten, dass unser nationales schweizerisches Recht vorgeht, vorbehalten bleibt.
Und einfach noch zu Ihrer Information: Wir haben gerade im Zusammenhang mit der Schengen-Weiterentwicklung drei neue Stellen im Datenschutz geschaffen, damit wir eben dem Datenschutzanliegen in genügendem Masse Rechnung tragen können.