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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-04-28

Wortprotokoll

Ich spreche zum Antrag der Minderheit Schwander zu Artikel 9 Absatz 1. Der Streichungsantrag wendet sich gegen den Formularzwang. Die Arbeit mit Formularen, deren Aufbau und Rubriken allen Partnern bereits heute vertraut sind, erleichtert den Informationsaustausch. Der Formularzwang ist keine Eigenart der internationalen Amtshilfe zwischen Polizeibehörden. Dieser Formularzwang hat sich längst auch im Bereich des Zivilrechts bewährt, ich nenne das Haager Übereinkommen als Beispiel.

Formulare sind nötig, weil die Amtshilfetätigkeit der Polizei dokumentiert werden muss für die Rechenschaftsablage und die Beantwortung von Auskunftsgesuchen nach Vorgabe der Datenschutz-Gesetzgebung, auf die Sie ja zu Recht immer wieder hinweisen. Die Schriftlichkeit der Amtshilfe ist schon im geltenden Recht vorgeschrieben. Das ist also nichts Neues, ich verweise auf Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung zum Zentralstellengesetz. Es ist also keine Erfindung der EU.

Das Bundesamt für Polizei ist daran, die von den schweizerischen Behörden verwendeten Formulare in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen zu gestalten, und es wird auch möglich sein, gewisse Vereinfachungen gegenüber den EU-Mustern umzusetzen. Auf die Formulare verzichten können wir nicht, weil wir auch die Gesuche beantworten müssen. Dies wäre mit dem Rahmenbeschluss nicht vereinbar und wäre dann auch eine Frage der Beweislage.

Der Minderheitsantrag ist daher abzuweisen.

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