Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-29
Wortprotokoll
Der Antrag Scherer zu Artikel 3 lag der Kommission nicht vor, es handelt sich um einen Einzelantrag. Ich erlaube mir aber in meiner Funktion als Kommissionssprecher, Ihnen folgende Bedenken nahezubringen: Die Herkunft allein, Herr Scherer, ist natürlich noch keine Aussage. Sie ist dann relativ einfach anzugeben, wenn es um Lebensmittel geht: Eine Spargel können Sie "heimtun", Sie können wissen, dass sie aus Frankreich oder von irgendwoher sonst kommt; da ist es noch klar. Nehmen Sie jetzt aber ein Möbelstück: Ein Möbelstück enthält vielleicht Hölzer aus Frankreich, es enthält vielleicht Hölzer aus Österreich, der Leim kommt vielleicht aus der Schweiz und die Farbe aus Italien, und das Produkt kommt dann letztendlich aus Belgien. Ja, was schreiben Sie dann in einem solchen Fall? Was soll der Konsument mit einer solchen Information anfangen? Da wird es natürlich relativ schwierig. Die Bezeichnung der Herkunft ist eine Wissenschaft für sich.
Deshalb bitte ich Sie, von diesem Antrag Abstand zu nehmen bzw. ihn abzulehnen.