Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-04-29
Wortprotokoll
Ich weise Sie auf Absatz 1 hin, Herr Baumann, und lese Ihnen die Passage vor: "Technische Vorschriften ... sind nach folgenden Grundsätzen auszugestalten: a. Die Produktinformation muss in mindestens einer schweizerischen Amtssprache abgefasst sein." Sie kennen unsere Amtssprachen. Somit ist das, glaube ich, geklärt.